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Kfz: Wunschkennzeichen reservieren 

Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit vor der Zulassung eines Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde, ein noch verfügbares Kennzeichen (Wunschkennzeichen oder Zufallskennzeichen) online zu reservieren.

Die Reservierung bleibt 60 Tage bestehen. Eine Verlängerung der Reservierung ist grundsätzlich nicht möglich. Nach Ablauf der 60 Tage Reservierung wird das Kennzeichen wieder frei und kann erneut reserviert werden. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.

Für Fahrzeuge, die im Stadtgebiet Mainz zugelassen werden sollen, ist eine Reservierung nur für folgende Kennzeichenkombinationen möglich:

  • MZ - AA 1000 bis MZ - KY 9999
  • MZ - LA 100 bis ZZ 999

Für Krafträder, die im Stadtgebiet Mainz mit kurzer Kennzeichenlänge zugelassen werden sollen, können folgende Kennzeichenkombinationen zugeteilt werden:

  • MZ- B 100 bis 999
  • MZ- F 100 bis 999
  • MZ- G 100 bis 999
  • MZ- I 100 bis 999
  • MZ- O 100 bis 999
  • MZ- Q 100 bis 999
  • MZ- 2 Buchstaben 10 bis 99  (Bei den 2 Buchstaben muss mindestens einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q enthalten sein, z. B. MZ-AB 12)

Über die Zuteilung von kurzen Kennzeichenkombinationen (z. B. MZ- 1 Buchstabe 1 Ziffer) entscheidet die Zulassungsbehörde im Einzelfall.

Bei Saison-, Elektro- (E) und Oldtimerkennzeichen (H) darf die Kombination aus Ziffern und Buchstaben insgesamt 4 Zeichen nicht überschreiten. Daher kann nur aus folgenden Kennzeichenkombinationen gewählt werden:

  • MZ- 2 Buchstaben 10 bis 99  (Bei den 2 Buchstaben muss mindestens einer der Buchstaben B, F, G, I, O oder Q enthalten sein, z. B. MZ-AB 12)
  • Bitte beachten Sie: Das Wunschkennzeichen muss ohne den entsprechenden Zusatz, d. h. ohne "E"- oder "H" reserviert werden.

Für die Zulassung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen ist eine Vorabreservierung der Kennzeichen nicht möglich.

Umlaute (Ä, Ü, Ö) sowie Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind gesetzlich unzulässig und können daher nicht ausgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Reservierung des Kennzeichens keinen Rechtsanspruch auf die spätere Zuteilung des Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde begründet.

Die Gebühr für die Kennzeichenreservierung wird erst mit der späteren Zuteilung des Kennzeichens im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde fällig.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Gebühren

  • Vorabreservierungsgebühr: 2,60 Euro
  • Wunschkennzeichengebühr: 10,20 Euro
  • Die Gebühr von 12,80 Euro (Wunschkennzeichen) bzw. 2,60 Euro (Zufallskennzeichen) wird im Rahmen der Zulassung berechnet.

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • §9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

  • Das Portal "KFZ Wunschkennzeichenreservierung online" kann auf WindowsXP-Rechnern oder auf Rechnern mit installiertem .NET Framework unterhalb der Version 4.5.2 nicht benutzt werden.

  • Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des reservierten Kennzeichens auf Dritte nur unter Vorlage einer Einverständniserklärung möglich.

  • Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein Mainzer Kennzeichen zugeteilt wurde.

  • Im Rahmen der Außerbetriebsetzung eines Mainzer Fahrzeuges kann das bisherige Kennzeichen für ein Jahr auf den/die Fahrzeughalter/in oder das Fahrzeug reserviert werden.

  • Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens ist eine Vorabreservierung nicht zwingend erforderlich. Ein Wunschkennzeichen kann auch im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

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