Führerschein: EU-Kartenführerschein Direktversand beantragen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen an. Die Bundesdruckerei schickt den Führerschein direkt zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller.
Vorteil: Ein zusätzlicher Gang zur Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle), um Ihren neuen EU-Kartenführerschein abzuholen, ist nicht mehr notwendig.
Beim Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin den EU-Kartenführerschein direkt per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Der EU-Kartenführerschein wird an den Hauptwohnsitz geschickt, der auf dem Führerscheinantrag angeben wurde. Sobald der EU-Kartenführerschein im Briefkasten der Empfängerin bzw. des Empfängers liegt, gilt er als zugestellt. Sofern sich die Anschrift nach der Führerscheinantragstellung ändert, teilen Sie dies der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) umgehend mit. Mehrkosten, z.B. wenn der Führerschein erneut versendet werden muss, trägt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst. Die Bundesdruckerei verwendet die Adressdaten ausschließlich für den einmaligen Zweck des Direktversands.
Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine können Sie das alte Führerscheindokument behalten. Allerdings ist dieses nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins die Antragstellerin bzw. der Antragsteller weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist. Ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung in Höhe von 10 Euro ist dann nicht erforderlich.
Der Direktversand ist möglich:
- Bei Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein
- Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Verlust oder Diebstahl
- Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Namensänderung
- Bei einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
- Bei einer Eintragung der Schlüsselzahl B96, 196
- Beim Wechsel vom begleiteten Fahren mit 17 (rosafarbene Prüfbescheinigung) auf EU-Kartenführerschein ab 18 für Klasse B
In den folgenden Fällen ist der Direktversand nur eingeschränkt möglich:
- Bei einer Verlängerung einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE)
- Bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n
- Bei einer Eintragung einer Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrzeugführende)
In allen anderen Fällen, z.B. bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, einer bereits abgelaufenen Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder wenn mehrere Führerschein-Klassen eingetragen sind oder beantragt wurden, ist ein Direktversand leider nicht möglich.
Beantragung
Persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
Voraussetzungen
Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Kreß | Back-Office | +49 6131 12-2817 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
|
+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Trabert |
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+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
|
+49 6131 12-2812 | Mandy.Langestadt.mainzde |
Frau Mayer |
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- Vorhandener Führerschein
Gebühren
Die Gebühren für den Führerschein variieren. Der Direktversand des Führerscheines kostet 5,10 Euro zusätzlich.
Zahlungsart
Bar/EC
Bearbeitungsdauer
Ca. vier bis sechs Wochen (im Rahmen der Bearbeitung des jeweiligen Führerscheinantrags)
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hinweise
Wenn der Führerschein nicht innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft oder Eintragungen im Führerschein nicht richtig sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Wir setzen uns dann mit der Bundesdruckerei wegen der Sendungsverfolgung des EU-Kartenführerscheins in Verbindung. Sie selbst können sich nicht an die Bundesdruckerei wenden.
Die nachträglich befristeten Führerscheine werden in Deutschland anerkannt, eine Akzeptanz im Ausland kann jedoch nicht garantiert werden! Bei anstehenden Auslandsfahrten ist daher unter Umständen kein Direktversand möglich, sofern Sie aus diesem Grunde die vorzeitige Befristung nicht wünschen. Ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung (10 Euro Gebühr) hat im Ausland sogar überhaupt keine Gültigkeit.