Führerschein, Allgemeine Übersicht
Beschreibung
Führerschein 2013 - Die wichtigsten Änderungen
Am 19. Januar 2013 traten die letzten noch nicht umgesetzten Regelungen der “Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein” (3. EU-Führerscheinrichtlinie) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier aufgeführt.
Neues Führerscheinmodell
Die sichtbarste Neuerung ist die Einführung eines neuen Kartenführerscheinmodells, das sich in seiner äußeren Erscheinung aber nur in Details vom bisherigen Modell unterscheidet.
Befristung des Führerscheins
Die Gültigkeit der Führerscheindokumente wird seit dem 19. Januar 2013 auf 15 Jahre befristet.
Diese Befristung betrifft allerdings nur das Führerscheindokument als solches, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst; vergleichbar mit dem Personalausweis. Nach Ablauf von 15 Jahren muss künftig nur das Führerscheindokument umgetauscht werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Alte Fahrerlaubnisse bleiben gültig
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang gültig. Beim Umtausch alter Führerscheine (möglich bis 19.Januar 2033) werden die Fahrerlaubnisklassen verwaltungstechnisch umgestellt. Dabei bleiben alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen uneingeschränkt erhalten.
Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen
Für die Fahrerlaubnisklassen gelten ab 19. Januar 2013 folgende wesentliche Änderungen:
- die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen M und S wurden durch die Klasse AM ersetzt
- die bisher gültigen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen A1, A und B wurden den europaweit gültigen Richtlinien angepasst
- für Krafträder mit einer Motorleistung von unter 35 kW wurde die neue, leistungsbeschränkte Fahrerlaubnisklasse A2 eingeführt
- für alle weiteren Zweirad-Fahrerlaubnisklassen gilt künftig eine stufenweise Zugangsregelung, um Fahranfängern einen schrittweisen Erfahrungsaufbau zu ermöglichen
Weitere Änderungen seit 28. Dezember 2016, jedoch rückwirkend ab 19. Januar 2013:
- die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert
- Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung.
- nähere Informationen zu den Änderungen erhalten Sie hier.
Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Kraftrad-Klassen (Einspurige Fahrzeuge und dreirädrige Fahrzeuge):
- AM, A1, A2, A
Kraftfahrzeuge(Pkw)-Klassen:
- B, BE, (B96 keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Lkw-Klassen:
- C1, C1E, C, CE
Bus-Klassen (Omnibusse):
- D1, D1E, D, DE
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft:
- L, T
Tabelle: Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen vor 1999 und ab 2013
Fahrerlaubnisklasse |
Betroffenes Fahrzeug |
Fahrerlaubnisklasse |
1 |
Leistungsunbeschränkte Krafträder |
A |
1a |
Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg |
A2 |
1b |
Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW |
A1 |
2 |
Kfz über 7.500 kg |
C und CE |
3 |
Kfz bis 7.500 kg |
B, BE, C1 und C1E |
2, 3 |
Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen |
D, DE, D1 und D1E |
4 |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 50 km/h |
AM |
Nationale Fahrerlaubnisklassen für Fahrzeuge, die nicht unter die Richtlinie fallen
Fahrerlaubnisklasse |
Betroffenes Fahrzeug |
Fahrerlaubnisklasse |
5 |
Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h |
L |
Allgemeine Informationen zum Erwerb einer Fahrerlaubnis / Fahrerlaubnisprüfung
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zulassung zur Prüfung bestanden werden.
Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten bestanden werden.
Die praktische Prüfung ist am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Entsprechende Nachweise sind vor der Abgabe des Prüfauftrages bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Die theoretische Prüfung kann auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Kroatisch
- Spanisch
- Türkisch
- Hocharabisch
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, können die theoretische Prüfung mit Audio-Unterstützung über Kopfhörer ablegen.
Hierfür ist der Fahrerlaubnisbehörde eine Bestätigung eines Arztes oder einer Schule vorzulegen.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Mayer |
Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
|
+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Trabert |
Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D
|
+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Kreß | Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der Klassen C und D / Back-Office | +49 6131 12-2817 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
Ersterteilung, Ersatz, Umtausch, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen
|
+49 6131 12-2812 | Mandy.Langestadt.mainzde |
Frau Braunshausen |
Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
|
+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
Neuerteilung nach Entzug, Umschreibung ausl. FS, FzF, internationaler FS
|
+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Schuhmacher | – | +49 6131 12-2530 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
Ist der jeweiligen Leistung zu entnehmen.
Gebühren
Ist der jeweiligen Leistung zu entnehmen.
Zahlungsart
Bar / EC
Hinweise
Die Bundesdruckerei erkennt nur noch biometrische Lichtbilder an.
Weiterführende Informationen
- EU-Führerschein, Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Fahreignungsregister mit Fahreignungs-Bewertungssystem, Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19. Januar 2013
- Fahrerlaubnisklassen, Informationen und Übersicht des Bundesministeriums der Justiz
- Online-Terminvereinbarung für die Fahrerlaubnisbehörde