Führerschein, Änderungen für Fahrer:innen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen (C1, C1E, D1)
Beschreibung
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung gibt es wesentliche Neuerungen für die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E und D1.
Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) sind auf fünf Jahre befristet und werden nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind alle ab dem 28. Dezember 2016 erteilten Fahrerlaubnisse.
Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 27. Dezember 2016 erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Fahrerlaubnisse (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden, haben eine unbefristete Gültigkeit.
Fahrerinnen oder Fahrer von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg benötigen künftig unabhängig von der Anzahl der Fahrgastplätze mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind.
Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile.
Betroffen sind alle ab 28. Dezember 2016 neu erteilten Fahrerlaubnisse.
Für Fahrerlaubnisse der Klasse C1, die bis 27. Dezember 2016 neu erteilt wurden, ändert sich nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Nunmehr ist hierfür die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.
Die einzelnen Änderungen im Einzelnen finden Sie im Merkblatt in einer Übersicht dargestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert ist.
Wir empfehlen daher dringend, das kraft Gesetz veränderte Ablaufdatum Ihrer Fahrerlaubnisklasse/n im Auge zu behalten und die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.
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Öffnungszeiten
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Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
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Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
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Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
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Rechtsgrundlagen
§§ 23 Abs. 1 und 76 Nr. 12c Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nach Inkrafttreten der 11. Verordnung zur Änderung der FeV zum 28.12.2016