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Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG) beantragen 

Kurzbeschreibung

Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem Landesblindengeldgesetz.

Beschreibung

Das Landesblindengeld dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, es ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig. Allerdings sind bestimmte Sozialleistungen vorrangig. Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.  

Voraussetzungen

Sie können Landesblindengeld erhalten, wenn

  • Sie vollständig erblindet sind.
  • Sie blinden Personen gleichgestellt sind, also bspw. Ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % beträgt.
  • bei Ihnen eine gleich zu achtende Beeinträchtigung des Sehvermögens vorliegt.
  • Ihr Wohnsitz Mainz ist.

Sie erhalten bereits Landesblindengeld?

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Antrag auf Landesblindengeld 
  • Augenfachärztliche Bescheinigung 
  • Bewilligungsbescheide von Sozialleistungen
  • Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall
  • Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht

Gebühren

Ggf. kommen Kosten für weitere augenfachärztliche Untersuchungen und augenfachärztliche Bescheinigungen auf Sie zu.

Fristen

Leistungen gewähren wir ab dem Monat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)

Hinweise

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können Sie über das Landesblindengeld hinaus Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig.

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