Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG) beantragen
Kurzbeschreibung
Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem Landesblindengeldgesetz.Beschreibung
Das Landesblindengeld dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, es ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig. Allerdings sind bestimmte Sozialleistungen vorrangig. Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.
Voraussetzungen
Sie können Landesblindengeld erhalten, wenn
- Sie vollständig erblindet sind.
- Sie blinden Personen gleichgestellt sind, also bspw. Ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % beträgt.
- bei Ihnen eine gleich zu achtende Beeinträchtigung des Sehvermögens vorliegt.
- Ihr Wohnsitz Mainz ist.
Sie erhalten bereits Landesblindengeld?
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Antrag auf Landesblindengeld
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- Bewilligungsbescheide von Sozialleistungen
- Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall
- Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht
Gebühren
Ggf. kommen Kosten für weitere augenfachärztliche Untersuchungen und augenfachärztliche Bescheinigungen auf Sie zu.
Fristen
Leistungen gewähren wir ab dem Monat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)
Hinweise
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können Sie über das Landesblindengeld hinaus Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen. Diese sind einkommens- und vermögensabhängig.
Formulare
- Blindengeld nach Landesblindengeldgesetz, Antrag
- Landesblindengeld, Jährlicher FragebogenWenn Sie bereits Leistungen nach dem Landesblindengeldgeldgesetz erhalten, dann füllen Sie bitte den jährlichen Fragebogen aus.
- Landesblindengeld, Augenfachärztliche Bescheinigung
- Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall