Blindenhilfe beantragen
Kurzbeschreibung
Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Menschen mit geringem Einkommen.Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine vom Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten. Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.
Voraussetzungen
Sie können Blindenhilfe nach SGB XII erhalten, wenn Ihr Wohnsitz Mainz ist und Ihre Sehbeeinträchtigung durch Krankheit oder von Geburt an besteht.
Sofern Ihre Sehbeeinträchtigung durch einen Unfall, Kriegseinwirkung oder einen Impfschaden verursacht wurde, unterstützt unsere Sachbearbeitung Sie gerne bei der Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
- Unterschriebenes Merkblatt "Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" – Mitwirkungspflichten
- Mietbescheinigung, Nachweis zu den Kosten der Unterkunft
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
- Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Nachweis über einen bestehenden Pflegegrad
- Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht
Gebühren
Keine
Fristen
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gewähren wir Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.