Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bürgeramt
  5. Bürgerservice
  6. Personalausweis beantragen

Personalausweis beantragen 

Beschreibung

Deutsche Staatsbürger/innen sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.

  •  Ausnahme: Wenn bereits ein gültiger Reisepass vorhanden ist


Beantragung:

  • persönlich (Unterschriftsleistung und Fingerabdrücke)
  • in dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden


Gültigkeit:

  •  Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre gültig
  •  Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig


Der Ausweis kann ca. 3 Wochen nach Antragstellung abgeholt werden, es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt.

Ca. eine Woche nachdem das Schreiben bezgl. des PIN-Briefs eingegangen ist, kann der Personalausweis abgeholt werden.

Voraussetzungen

- deutsche Staatsbürgerschaft
- es gibt keine Altersbegrenzung

Bei einem Verstoß werden Verwarnungsgelder erhoben:

bis zu 2 Monaten     mündliche Verwarnung
bis zu 4 Monaten     30,00 €
bis zu 6 Monaten     55,00 €
danach wird evtl. ein Bußgeldverfahren eingeleitet

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- alter Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.


- Bei Personen mit einem gesetzlichen Betreuer zusätzlich:

  •   Urkunde des Betreuers, Generalvollmacht o.ä. Nachweis

- Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung zusätzlich:

  •   Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung

- Bei Eintragung eines Doktortitels zusätzlich:

  •   Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz - Graurheindorfer Straße 157 - 53117 Bonn

(Postfach 2240, 53012 Bonn)

Telefon 0228 501-664

zabservicekmkorg

kmk.org

Gebühren

Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde

  •  22,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  37,00 Euro (ab 24 Jahre)
  •  Ausweissichthüllen: 2 Euro

Nicht zuständige Behörde Nebenwohnung in MZ, keine Wohnung in MZ:

  •  35,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  50,00 Euro (ab 24 Jahre)

Nicht zuständige Behörde Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:

  •  52,80 Euro (unter 24 Jahre)
  •  87,00 Euro (ab 24 Jahre)

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Bei Bestellungen und Abholung in den Ortsverwaltungen ist mit einer Wartezeit von ca. 5 Wochen zu rechnen.

Fristen

2 - 3 Wochen (ca. eine Woche nach schriftlichem Erhalt des PIN-Briefes kann der Ausweis abgeholt werden)

Rechtsgrundlagen

- Personalausweisgesetz
- Passgesetz

Hinweise

Eine Vordatierung des Personalausweises bei Ausstellung zwecks Heirat ist möglich.