Personalausweis ändern
Beschreibung
- Der Personalausweis muss immer die aktuellen Daten des Ausweisinhabers enthalten
- Ändern sich die Daten des Ausweisinhabers, müssen diese im Personalausweis geändert werden, sonst ist er ungültig
- Bei Änderungen muss ein neuer Personalausweis beantragen.
- Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)
- die Antragstellung muss persönlich erfolgen
1. ADRESSE ändern (Umzug)
- Ändert sich die Adresse des Hauptwohnsitzes, muss der neue Wohnort im Personalausweis eingetragen werden
- Diese Änderung kann direkt im Personalausweis vorgenommen werden (Änderung im Cip und Adressaufkleber)
- es ist keine Neuausstellung erforderlich
- Die Änderung sollte zusammen mit der Ummeldung des Wohnsitzes erfolgen
- Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, den Personalausweis ändern zu lassen
2. Name ändern wegen HEIRAT
- Ändert sich durch Heirat der Familienname, muss ein neuer Personalausweis auf den neuen Namen ausgestellt werden
- Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der Personalausweis auf den zukünftigen Familiennamen bestellt werden.
- Der fertige Personalausweis kann dann nach erfolgter Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden
3. Name ändern wegen SCHEIDUNG
- Ändert sich durch Scheidung der Familienname, muss ein neuer Personalausweis auf den neuen Namen ausgestellt werden
- Der Name kann nicht im bisherigen Personalausweis geändert werden
4. Sonstige PERSÖNLICHE DATEN ändern
- es muss ein neuer Personalausweis mit den aktuellen Daten ausgestellt werden, die Daten können nicht abgeändert werden
- dazu zählen insbesondere: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort
5. Eintragung eines DOKTORTITELS
- Bei Erwerb eines Doktortitels, kann dieser eingetragen werden, es muss dann ein neuer Personalausweis mit den aktuellen Daten ausgestellt werden, die Daten können nicht abgeändert werden
Voraussetzungen
- Der Antragsteller ist mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
1. Adresse ändern:
- Personalausweis
- Ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Wohnungsgeberbestätigung
2. Name ändern wegen Heirat:
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
- Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden
3. Name ändern wegen Scheidung
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung
4. Sonstige persönliche Daten ändern
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung
5. Eintragung eines Doktortitels
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)
Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz - Graurheindorfer Straße 157 - 53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)
Telefon 0228 501-664
Gebühren
- Adresse ändern: kostenfrei
Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde
- 22,80 Euro (unter 24 Jahre)
- 37,00 Euro (ab 24 Jahre)
- Ausweissichthüllen: 2 Euro
Nicht zuständige Behörde Nebenwohnung in MZ, keine Wohnung in MZ:
- 35,80 Euro (unter 24 Jahre)
- 50,00 Euro (ab 24 Jahre)
Nicht zuständige Behörde Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:
- 52,80 Euro (unter 24 Jahre)
- 87,00 Euro (ab 24 Jahre)
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz,
Passgesetz
Links und Downloads
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Organisationen
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- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
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