Personalausweis beantragen (unter 16 Jährige)
Beschreibung
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) zu besitzen.
Beantragung:
- persönliche Vorsprache des Kindes bzw. des/der Jugendlichen (zur Identifikation)
- für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise beantragt werden (z.B. für Reisen innerhalb der EU)
Beantragung unter 16 Jahre:
ggf. Einverständniserklärung erforderlich
- bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
- bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
- bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
- bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
Beantragung ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten NICHT möglich.
Abholung:
- es wird keine Benachrichtigung der Fertigstellung verschickt
- ca. 3 Wochen nach der Antragsstellung kann der Ausweis bei der beantragten Behörde abgeholt werden
Gültigkeit:
- Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre: 10 Jahre
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss Deutscher sein
- Altersmäßig keine Begrenzung
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Erstausweis muss ein Elternteil zur Identifikation mitkommen
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)
Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.
UNTER 15 Jahre und 9 Monaten alt, zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
- ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Gebühren
Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde
- 22,80 Euro (unter 24 Jahre)
- 37,00 Euro (ab 24 Jahre)
- Ausweissichthüllen: 2 Euro
Nicht zuständige Behörde Nebenwohnung in MZ, keine Wohnung in MZ:
- 35,80 Euro (unter 24 Jahre)
- 50,00 Euro (ab 24 Jahre)
Nicht zuständige Behörde Deutsche mit Wohnsitz im Ausland:
- 52,80 Euro (unter 24 Jahre)
- 87,00 Euro (ab 24 Jahre)
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
2-3 Wochen
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz
Formulare
Links und Downloads
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