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Vorbereitende Untersuchung zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

Mainz wächst. Mit der Lage im Rhein – Main – Gebiet und als bedeutender Hochschul-, Medien- und Biotechnologie Standort gehört die Landeshauptstadt Mainz zu den überdurchschnittlich wachsenden Städten in Deutschland. Allein im Vergangenen Jahrzehnt lag der Zuwachs bei 18.000 Einwohnenden.

Eine Folge dieses Wachstums ist die große Nachfrage nach Wohnraum, welche zu immer weiter steigenden Miet- und Kaufpreisen für Immobilien und Grundtücken führt. Mit Umsetzung großer Wohnbauvorhaben, wie dem Zoll- und Binnenhafen, Heiligkreuz-Viertel und der GFZ-Kaserne ist die Entwicklung innerstädtischer Brachen in großflächigem Umfang abgeschlossen.

Für eine Entwicklung der Stadt nach 2030 soll daher der Außenbereich in den Fokus genommen werden. Im Rahmen des Außenpotenzialgutachtens wurden längerfristige Wohnbauflächenpotenziale im Außenbereich festgestellt und auf ihre Eignung hin untersucht.

Dabei wurden die tiefergehenden Untersuchungsräume in Ebersheim Nord/Süd (o.M.) sowie Hechtsheim – Süd (o.M.) als prioritär zu entwickelnde Bereiche durch den Gutachter ermittelt.

Um die genannten Flächen zügig zu entwickeln bietet der Gesetzgeber das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme an. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts zur Baulandbeschaffung auf bisher ungenutzten oder zu revitalisierenden Flächen. Sie dient der geordneten Mobilisierung von Bauland für Wohngebäude, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen.

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderung an die Kommunen für die Durchführung dieser Maßnahme. Es muss ein erhöhtes öffentliches Interesse an einem erhöhten Bedarf an Wohnungen, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen vorliegen. Das Wohl der Allgemeinheit muss u.a. die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordern. Zur Überprüfung der fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit und Alternativenprüfung sieht der Gesetzgeber im ersten Schritt die Vorbereitende Untersuchung vor. Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist stets mehrstufig in folgenden Schritten aufgebaut.

Inhalte, Ziele und Vorgehensweise der Vorbereitenden Untersuchungen

Ziel der Maßnahme bei den Flächen im Stadtgebiet ist eine erstmalige städtebauliche Entwicklung der bislang (hauptsächlich) landwirtschaftlich genutzten Flächen, um den langfristigen Wohnflächenbedarf der Stadt Mainz zu decken. Um die Flächen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung zu sichern und zugleich spekulative Bodenwertsteigerungen zu verhindern sollen die Voraussetzungen zum Erlass einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft werden.

Der gesetzlich vorgesehene Schritt der Vorbereitenden Untersuchung hat zum Ziel zu überprüfen, ob die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen (gem. § 165 Abs. 3 BauGB) gegeben sind, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die dargestellten Untersuchungsräume zu beschließen.

Dafür bedarf es neben einer allgemeinen Zielentwicklung ebenfalls der parallelen Erstellung diverser Fachgutachten für die Untersuchungsräume, um verbindliche Aussagen über deren Eignung treffen zu können. Umfang und Intensität der Voruntersuchungen haben sich an den Planungszielen und Maßnahmen für den jeweils konkret vorgesehenen Entwicklungsbereich zu orientieren. Daneben wird ebenfalls ein städtebaulicher Rahmenplan für den jeweiligen Untersuchungsbereich entwickelt. Der städtebauliche Rahmenplan dient u. a. dazu, die städtebauliche Entwicklungsfähigkeit der Flächen zu überprüfen. Die Ergebnisse der Fachgutachten sowie die städtebaulichen Konzeptideen sollen im Prozess zusammengeführt und regelmäßig angepasst werden.

Ansprechpartner, Fragen zum Verfahren:

61 – Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtplanung

Stadtplanungsamtstadt.mainzde

Tel 0 61 31 - 12 30 30
Fax 0 61 31 - 12 26 71

Postfach 38 20
55028 Mainz

Zitadelle Bau A