Wohnsitz bescheinigen
Online-Services
Für Online-Dienste via "rlpdirekt" benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion sowie das entsprechende Kartenlesegerät oder die AusweisApp2. Die Bezahlung erfolgt per Abbuchung.
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Einfache Meldebescheinigung, Antrag
Ohne Online-Ausweisfunktion
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Einfache Meldebescheinigung, Antrag rlpDirekt
Mit Online-Ausweisfunktion
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Erweiterte Meldebescheinigung, Antrag
Ohne Online-Ausweisfunktion
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Erweiterte Meldebescheinigung, Antrag rlpDirekt
Mit Online-Ausweisfunktion
- Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen
Kurzbeschreibung
Aktuell: Nutzen Sie auch gerne unsere neuen Onlinefunktionen zur Beantragung von Meldebescheinigungen. Siehe Verlinkungen im Bereich "Internetverweise" ganz unten auf dieser Seite.Beschreibung
Wohnsitzbescheinigungen werden über bestehende Meldeverhältnisse ausgestellt
- sie bestätigen das aktuelle Meldeverhältnis
- oder auch den Zeitraum, in dem der Antragsteller in Mainz gemeldet war
- angezeigt werden hier alle Wohnungen innerhalb von Mainz sowie wahlweise die Zuzugs- und die Wegzugswohnung
- eine Bestätigung "ohne festen Wohnsitz" ist ebenfalls möglich
Antragstellung:
persönlich
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist mit einer Vollmacht möglich
schriftlich:
- per Online, Post oder Fax mit Unterschrift des Antragstellers
Voraussetzungen
Der aktuelle Wohnsitz ist oder war in Mainz.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vollmacht / Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokumente von beiden Personen
bei schriftlichem Antrag:
- ein Anschreiben mit Unterschrift
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- SEPA-Lastschriftmandat für die Gebühr
- ggf. Kopie von der Behörde, die die Wohnsitzbescheinigung benötigt
Gebühren
Wohnsitzbescheinigung: 6,50 Euro
Wohnsitzbescheinigung zur Vorlage bei der ADD: 10,00 Euro
Wohnsitzbescheinigungen, die für soziale Zwecke (Sozialamt, BaföG-Stelle, Wohnungsamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung, sonstige soziale Zwecke) benötigt werden: Es fallen keine Gebühren an.
Zahlungsart
- Bar (bei persönlicher Beantragung)
- EC (bei persönlicher Beantragung)
- SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)
Fristen
Bei persönlicher Vorsprache: Ausstellung sofort
Bei schriftlichem oder Online Antrag: ca. 2-5 Tage
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Internetverweise
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Für Online-Dienste via "rlpdirekt" benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion sowie das entsprechende Kartenlesegerät oder die AusweisApp2. Die Bezahlung erfolgt per Abbuchung.
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Mit Online-Ausweisfunktion
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