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Wohnsitz bescheinigen 

Online-Services

Kurzbeschreibung

Aktuell: Nutzen Sie auch gerne unsere neuen Onlinefunktionen zur Beantragung von Meldebescheinigungen. Siehe Verlinkungen im Bereich "Internetverweise" ganz unten auf dieser Seite.

Beschreibung

Wohnsitzbescheinigungen werden über bestehende Meldeverhältnisse ausgestellt

  • sie bestätigen das aktuelle Meldeverhältnis
  • oder auch den Zeitraum, in dem der Antragsteller in Mainz gemeldet war
  • angezeigt werden hier alle Wohnungen innerhalb von Mainz sowie wahlweise die Zuzugs- und die Wegzugswohnung
  • eine Bestätigung "ohne festen Wohnsitz" ist ebenfalls möglich


Antragstellung:
persönlich

  • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist mit einer Vollmacht möglich

schriftlich:

  • per Online, Post oder Fax mit Unterschrift des Antragstellers

Voraussetzungen

Der aktuelle Wohnsitz ist oder war in Mainz.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vollmacht / Vertretung:

  • schriftliche Vollmacht
  • original Ausweisdokumente von beiden Personen


bei schriftlichem Antrag:

  • ein Anschreiben mit Unterschrift
  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Gebühr
  • ggf. Kopie von der Behörde, die die Wohnsitzbescheinigung benötigt

Gebühren

Wohnsitzbescheinigung: 6,50 Euro
Wohnsitzbescheinigung zur Vorlage bei der ADD: 10,00 Euro

Wohnsitzbescheinigungen, die für soziale Zwecke (Sozialamt, BaföG-Stelle, Wohnungsamt, Arbeitsamt, Rentenversicherung, sonstige soziale Zwecke) benötigt werden: Es fallen keine Gebühren an.


Zahlungsart

  • Bar (bei persönlicher Beantragung)
  • EC (bei persönlicher Beantragung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (bei schriftlicher Beantragung)

Fristen

Bei persönlicher Vorsprache: Ausstellung sofort

Bei schriftlichem oder Online Antrag: ca. 2-5 Tage

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

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