Wohnsitz abmelden
Beschreibung
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist notwendig bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland wird bei der Anmeldung der neuen Wohnung, die alte Wohnung automatisch abgemeldet.
Abmeldung:
- Per Online-Antrag
- Durch eine persönliche Vorsprache
- Schriftlich per Post oder Fax
- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
- E-Mail mit Ausweiskopie
Eine vorzeitige Abmeldung kann 1 Woche im Voraus, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Auszug erfolgen.
Abmeldung ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten im Ausland notwendig.
Bei der Abmeldung soll die zukünftige Adresse im Ausland angegeben werden.
Abmeldung einer Nebenwohnung:
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt beim Hauptwohnsitz oder bei der Meldebehörde der Nebenwohnung.
Minderjährige:
AB dem 16. Lebensjahr:
- bei eigener Wohnung: müssen sich die Personen selbst abmelden (das Einverständnis der Eltern ist nicht erforderlich)
- bei Wegzug im Familienverband: können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit abmelden
VOR dem 16. Lebensjahr:
- ist der Wohnungsgeber für die Vorgänge verantwortlich
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokument von beiden Personen
bei schriftlicher Abmeldung: (per E-Mail, Post oder Fax)
- Anschreiben mit Unterschrift
- Kopie vom Personalausweis oder Pass
Die Emailadresse lautet: buergerservicestadt.mainzde
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Online-Services
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