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Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden 

Beschreibung

In Deutschland können mehrere Wohnungen bezogen werden.
Die Wohnung in der der Lebensmittelpunkt stattfindet, ist als Hauptwohnung anzumelden.
Jede weitere Wohnung ist als Nebenwohnung anzugeben.
Die allgemeine Anmeldefrist beträgt 14 Tage nach Bezug.

In Mainz wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe erhoben (diese beträgt 10% der Jahresnetto-Kaltmiete).


Anmeldung:

  • online per Online-Antrag
  • persönliche Vorsprache
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
  • eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich

Die Anmeldung ist zu dem Zeitpunkt erforderlich zu dem man die Wohnung auch tatsächlich bezieht, während Renovierungsarbeiten ist dies noch nicht erforderlich.

Sollten Beginn des Mietvertrages und tatsächlicher Bezug der Wohnung um mehr als 3 Monate abweichen, ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers
notwendig.

Bei einem Meldeverstoß werden Verwarnungsgelder erhoben:

  • bis zu 2 Monaten     mündliche Verwarnung
  • bis zu 4 Monaten     30,00 €
  • bis zu 6 Monaten     55,00 €
  • danach wird evtl. ein Bußgeldverfahren eingeleite



EU- und ausländische Mitbürger:

  • Die Anmeldung ist nur im Bürgeramt in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
  • Der Familienstand muss durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils belegt werden, sofern nicht ledig.
  • Bei Anmeldung von Minderjährigen, ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.



MINDERJÄHRIGE:

AB dem 16. Lebensjahr müssen sich die Personen selbst anmelden (ohne Einverständnis der Eltern möglich).


VOR dem 16. Lebensjahr, ist der Wohnungsgeber für die entsprechenden Vorgänge verantwortlich.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personalausweis und ggf. Reisepass
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)

Bei Vertretung durch Bevollmächtigten

  • Vollmacht
  • Original- Pass oder Personalausweis von beiden
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)


Bei Kindern UNTER 16 Jahren:

  • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
  • Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Eltern


für die Anmeldung von PFLEGEKINDERN:

  •   ist immer die Zustimmung des zuständigen Jugendamtes notwendig
  •   diese ist bei der Anmeldung (durch ein Schreiben) nachzuweisen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

sofort

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz Stand 01.11.2015

Hinweise

- Eine einzige Wohnung in Deutschland ist immer die Hauptwohnung


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