Minijobberinnen und ihre Rechte- Neuauflage der Info-Broschüre zu Minijobs
Mittlerweile sind es 520 Euro, und die brutto für netto verdienen, klingt für viele Frauen attraktiv. Das gilt nicht nur für Rentnerinnen und Studentinnen, die mit einem Minijob nebenbei noch Geld verdienen können und müssen, sondern auch für viele andere Frauen im besten erwerbsfähigen Alter. Für die einen bietet ein Minijob ein, wenn auch dürftiges, eigenes Einkommen, andere wiederum finden keine sozialversicherungspflichtige Arbeit.
Nach den letzten vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2020 gab es in Mainz rund 26.000 geringfügig Beschäftigte. Mehr als die Hälfte, nämlich etwa 15.000, von ihnen waren Frauen. Und von denen arbeiteten rund 9.000 ausschließlich im Minijob. (Zum Vergleich: 2020 gingen 58.000 Frauen in Mainz einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach.)
Doch Minijob heißt nicht unbedingt Mini-Rechte!
Die für 2023 aktualisierte und nun vom Frauenbüro aufgelegte Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“ bietet wichtige Informationen zu Rechten und Pflichten von geringfügig Beschäftigten. Verfasst wurde die Broschüre von der Juristin Ingeborg Heinze (Düsseldorf) und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Remscheid, Christel Steylaers im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).
Die gedruckte Broschüre ist bei uns im Frauenbüro im Stadthaus Große Bleiche erhältlich.
Bitte beachten Sie: Die beigefügte pdf-Datei der Broschüre kann auf Wunsch der Verfasserinnen und der BAG nur gelesen und nicht ausgedruckt werden!