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Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für mehr Gehaltsgerechtigkeit

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Frauen

Das am 06. Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG) soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Bisher war dies in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt – die neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) verhilft nun hoffentlich vielen Frauen zum Erfolg.

Der Hintergrund zur Klage

Die Klägerin ist als Abteilungsleiterin beschäftigt und hat im Jahr 2018 die Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz (§§ 10 ff EntgTransG) bei ihrem Arbeitgeber eingeholt, mit dem Ergebnis, dass das Vergleichsentgelt (Durchschnittsgehalt der dort tätigen Abteilungsleitungen) deutlich über dem der Klägerin lag. Die entsprechende Differenz wollte die Klägerin rückwirkend einklagen. Nachdem das Arbeitsgericht dieser Klage auch stattgegeben hat, führte die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen dazu, dass die Klage abgewiesen wurde – mit der Begründung, dass nicht genügend Beweise vorlägen, die eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aufzeigen würden. Die Klägerin zog daraufhin vor das Bundesarbeitsgericht – mit Erfolg!

Bundesarbeitsgericht sieht die Beweislast beim Arbeitgeber

In dem besagten Urteil des BAG vom 21. Januar 2021 wird klargestellt, dass es grundsätzlich für eine Diskriminierung spricht, wenn eine Frau weniger verdient als eine männliche Vergleichsgruppe. Das BAG begründet seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber auch die Möglichkeit der Gestaltung von Vergütungsregeln hat – und er deshalb auch die Verantwortung dafür trägt, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erfolgt. Die Beweislast war bisher immer ein Streitpunkt. Mit dem Urteilt vom 21. Januar 2021 stärkt das BAG die Rechte aller Mitarbeiter:innen, denn somit trägt der Arbeitgeber die Beweislast, sobald Indizien für eine Ungleichbehandlung vorliegen.

Ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit

Diese Entscheidung ist ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit, da das Vorgehen im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes somit stark erleichtert wird. Die Einsichtnahme in die Median-Entgelte (Durchschnittseinkommen) wird – bei einer entsprechenden Abweichung – für die Erhebung einer Klage ausreichen.