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  1. Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten
  2. Kindergräber

Damit Kinder unter sich sein können …

Der Gedenkstein auf dem Kindergrabfeld in Ebersheim.
Hoffnungsschimmer: Der Gedenkstein auf dem Kindergrabfeld in Ebersheim.© WB Mainz
Für Eltern dürfte es kaum etwas Schlimmeres geben, als das eigene Kind zu verlieren. Insbesondere, wenn es noch nicht einmal zur Schule gehen durfte. Ein kleiner Trost kann da der Gedanke sein, dass es seine letzte Ruhe nicht alleine findet. Ein Grabfeld nur für Kinder. Eine Art Treffpunkt auf dem Weg zum Spielplatz im Paradies.

Kindergräber gibt es ...

... als Erdreihengrabstätte

  • Nutzung: Einzelgrab
  • Erwerb: Nur im Todesfall
  • Vergabe: Für 15 Jahre; Verlängerung uU möglich
  • Lage: Wird zugeteilt; keine Wahloption
  • Grabnutzungsgebühr: 468 €; entspricht 31,20 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 197 €
  • Sonstiges: Nur bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres.

Zu finden auf den Friedhöfen:

Bitte beachten Sie: Dass diese Grabart auf einem Friedhof angeboten wird, heißt nicht, dass sie aktuell auch verfügbar ist. Wenden Sie sich deshalb bitte an die Friedhofsverwaltung. Mehr dazu finden Sie HIER

... als Rasenreihengrabstätte (Sarg)

  • Nutzung: Einzelgrab
  • Erwerb: Nur im Todesfall
  • Vergabe: Für 15 Jahre; Verlängerung uU möglich
  • Lage: Wird zugeteilt; keine Wahloption
  • Grabnutzungsgebühr: 579 €; entspricht 38,60 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 197 €
  • Sonstiges: Nur bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres.

Zu finden auf den Friedhöfen:

Bitte beachten Sie: Dass diese Grabart auf einem Friedhof angeboten wird, heißt nicht, dass sie aktuell auch verfügbar ist. Wenden Sie sich deshalb bitte an die Friedhofsverwaltung. Mehr dazu finden Sie HIER

... als Rasenreihengrabstätte (Urne)

  • Nutzung: Einzelgrab
  • Erwerb: Nur im Todesfall
  • Vergabe: Für 15 Jahre; Verlängerung uU möglich
  • Lage: Wird zugeteilt; keine Wahloption
  • Grabnutzungsgebühr: 425 €; entspricht 28,33 € / Jahr
  • Beisetzungsgebühr: 274 €
  • Sonstiges: Nur bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres.

Zu finden auf den Friedhöfen:

Bitte beachten Sie: Dass diese Grabart auf einem Friedhof angeboten wird, heißt nicht, dass sie aktuell auch verfügbar ist. Wenden Sie sich deshalb bitte an die Friedhofsverwaltung. Mehr dazu finden Sie HIER