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Blumenfeld am Leichhof
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Ausnahmegenehmigungen aus wirtschaftlichen Gründen

Ist die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Partikelfilter nicht möglich und besitzt der Halter oder die Halterin kein schadstoffarmes (= grünes) KFZ, ist der Kauf eines anderen, schadstoffärmeren Fahrzeugs in Betracht zu ziehen. Ist dies aus finanziellen Gründen nicht zumutbar, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Wann gilt eine Fahrzeugersatzbeschaffung als nicht zumutbar?

Die wirtschaftliche Zumutbarkeit für eine Fahrzeug-Ersatzbeschaffung ist abhängig vom Einkommen des Fahrzeughalters beziehungsweise der Fahrzeughalterin. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Nichtzumutbarkeit einer Fahrzeugersatzbeschaffung werden die Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung (ZPO) angewendet. Sie stellen anerkannte Einkommensgrenzen dar, mit denen ein Lebensunterhalt für eine Person nebst unterhaltspflichtigen Personen (inklusive Miete und allen anderen Kosten) bestritten werden kann. Die Einkommensgrenzen können der Pfändungstabelle entnommen werden (siehe Link am Ende dieser Seite).

Ihre Genehmigung läuft in Kürze ab?

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, eine neue Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierfür reichen Sie bitte neben einem schriftlichen Antrag eine neue aktuelle Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit ein. Weiterhin benötigt die Straßenverkehrsbehörde einen aktuellen Nachweis, dass eine Ersatzbeschaffung nicht zumutbar ist (ausführliche Steuerberaterbescheinigung, Einkommensnachweise etc.). Ihre ablaufende Genehmigung müssen Sie nicht zurückgeben.

Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden?

  • Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung I,
  • aktuelle Herstellerbescheinigung (oder Bescheinigung einer Fachwerkstatt), dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist,
  • Einkommensnachweis beziehungsweise begründete Bescheinigung eines Steuerberaters, dass der Kauf eines anderen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist.

Dem (formlosen) Antrag ist eine ausführliche Begründung beizufügen, aus der hervorgeht, warum die Umweltzone befahren werden muss. Näheres dazu unter "Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrten".