Internationaler Artenschutz
Der Bereich Artenschutz befasst sich neben der Berücksichtigung von Artenschutzbelangen in der räumlichen Planung auch mit der Überwachung von Handel, Besitz und Verbringung von geschützten Arten. Denn noch immer ist der illegale Handel gerade mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ein Millionengeschäft. Viele Arten sind vom Aussterben bedroht und unterliegen strengen Handelsverboten. Trotzdem hat der illegale Handel zugenommen und zu einem Rückgang zahlreicher Tiere und Pflanzen geführt.
Aber auch innerhalb Deutschlands und Europa sind gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt. Diese dürfen zum Beispiel weder getötet noch der Natur entnommen werden. Neben dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der EG-Artenschutzverordnung sind insbesondere die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie sowie das Bundesnaturschutzgesetz mit Bundesartenschutzverordnung maßgeblich.
Das Grün- und Umweltamt ist für folgende Aufgaben im Artenschutz zuständig:
- Datenhaltung zu allem im Stadtgebiet gehaltenen Individuen der meldepflichtig geschützten Arten
- Ausstellen von Bescheinigungen zur Vermarktung und zum Transport (innerhalb der EU)
- Kontrolle der Zuchtbücher
- Überwachung des Handels
- Feststellen und Ahnden von Ordnungswidrigkeiten, Einziehen und Beschlagnahmen von Exemplaren