Hierfür gibt es keine Ausnahmegenehmigung!
Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten:
- von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Mainzer Umweltzone am 1. Februar 2013 zugelassen worden sind
- von Touristen
- zur Arbeitsstätte (Ausnahme: Arbeitsbeginn / Arbeitsende zu Zeiten, in denen kein Öffentlicher Personennahverkehr angeboten wird)
- zu Einkaufs- oder Besuchszwecken
- zum Transport von Kindern zur Kita, Schule oder ähnlichem
- zum Besuch von Abendschulen, Universität oder ähnlichem
- von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).