Johannisnacht: Festbereich, Standplatz beantragen
Beschreibung
Die Mainzer Johannisnacht ist das größte Volksfest der Region und findet an vier Tagen im Juni statt.
Der Festbereich reicht vom Adenauerufer, über Kaisertor und Fischtorplatz, Markt und Ludwigsstraße bis zum Schillerplatz.
Ansprechpartner für die Vergabe von Standplätzen für den Festbereich ist das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Messen und Märkte.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Giulia Barba | Teamleitung | +49 6131 12-2483 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Herr Florian Kleis | Marktmeister | +49 6131 12-2283 | Florian.Kleisstadt.mainzde |
Herr Maximilan Peters | Sachbearbeiter | +49 6131 12-2284 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Frau Miriam Schäfer | Marktmeisterin | +49 6131 12-3540 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Frau Annette Sehn | Sachbearbeiterin, Gestattungen | +49 6131 12-2471 | krempelmarktstadt.mainzde |
Unterlagen
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung sollte die folgenden Mindestangaben enthalten:
- Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail)
- Art des Geschäftes
- Größe des Geschäftes
- bei Fahrgeschäften: Stromabnahme in Spitzenlast (Auszug aus Ausführungsgenehmigung/Prüfbuch)
Bitte beachten Sie das dazugehörige Bewerbungsformular.
Gebühren
Die Standgebühren können Sie bei der Marktverwaltung erfragen.
Bearbeitungsdauer
Für fristgerecht eingereichte Bewerbungen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Abschluss der gesamten Planung für die Veranstaltung erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung von uns.
Fristen
Die Bewerbungsfrist ist der 31. August für die Veranstaltung im Folgejahr.
Rechtsgrundlagen
Satzung für Märkte und Volksfeste der Stadtverwaltung Mainz in der jeweils gültigen Fassung.