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Ausschankerlaubnis (Gestattung) beantragen 

Beschreibung

Gestattungen gemäß § 12 Gaststättengesetz werden für Volksfeste, Messen, Ausstellungen und sonstige festzusetzende Veranstaltungen vom Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Messen und Märkte erteilt.

Für öffentliche Veranstaltungen bei denen alkoholische Getränke abgegeben werden, erteilt das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt die Erlaubnis.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2471
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
marktverwaltungstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Florian Kleis Vertretung, Marktmeister  +49 6131 12-2283  Florian.Kleisstadt.mainzde
 Frau Annette Sehn Sachbearbeiterin  +49 6131 12-2471  krempelmarktstadt.mainzde

Unterlagen

Bitte beachten Sie das Antragsformular unter Links und Downloads.

Gebühren

Die Gebühren können bei der Marktverwaltung erfragt werden.

Fristen

Anträge sind mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Hinweise

Als Veranstalter:innen einer festgesetzten Veranstaltung informieren Sie bitte Ihre Teilnehmenden mit alkoholischem Ausschank über den zu stellenden Gestattungsantrag.