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Führerschein, B197 - Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (Automatikgetriebe und Handschaltgetriebe) 

Beschreibung

Seit dem 1. April 2021 kann die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erteilt werden. Hierbei absolviert der Bewerber/die Bewerberin die Fahrausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und erhält gleichzeitig die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er/sie diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen 
im Führerschein kommt.

Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B oder B197 muss bereits bei der Anmeldung in der Fahrschule und bei der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Beantragung erfolgen. Spätere Korrekturen können zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen sowie zusätzlichen Kosten führen, wenn z.B. ein neuer Führerschein bei der Bundesdruckerei Berlin beauftragt werden muss.

Wer bereits eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen hat, kann diese ebenfalls durch die Fahrerschulung auf Schaltfahrzeuge im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung austragen lassen kann und dann auch Schaltfahrzeuge fahren.                         

Wichtiger Hinweis:

Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist dagegen nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, z.B. wegen einer körperlichen Behinderung, erfolgt ist.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B im Führerschein eingetragen. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient lediglich als Dokumentation darüber, dass die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgeschlossene Fahrerschulung
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Fahrerschulung

  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten (450 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Handschaltgetriebe gemäß § 5a Abs. 1 FahrschAusbO
  • 15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts). Keine Prüfung! gemäß § 5a Abs. 3 FahrschAusbO
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem/der Teilnehmer/in eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7 zu § 5a Abs. 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung auszustellen.

Hinweis bei Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen:

  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
  • Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. 

Beantragung

  • Hauptwohnsitz in Mainz
  • persönliche Vorsprache im Rahmen der Antragstellung Klasse B (wegen der Identifikation und Unterschrift)

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Antrag Klasse B mit Zusatz 197
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Biometrisches Lichtbild (35x45) nach der Passverordnung
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrerschulung nach Anlage 7 zu § 5a Abs. 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Gebühren

  • Die reine Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 beträgt (Geb.-Nr.: 216 GebOSt) 28,60 Euro.
  • Zusätzlich werden Gebühren zwischen 10 Euro und 44,70 Euro für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis, Ausstellung des neuen Führerscheindokumentes, für die Umstellung oder aber für die Verlängerung/Erweiterung der Fahrerlaubnis erhoben.
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren für z.B. Expressbestellung (20,50 Euro) anfallen.
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen 5,10 Euro Gebühr an.

Rechtsgrundlagen

  • § 17a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • § 5a Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
  • Anlage 7 zu § 5a Absatz 4  Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)