i-KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Beschreibung
Ab dem 1.10.2019, sowie erweitert ab dem 01.09.2023, können Zulassungsvorgänge internetbasiert beantragen.
Bei allen Vorgängen werden folgende Unterlagen benötigt:
Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren ist ein ePayment-System bereitgestellt.
Folgende Vorgänge sind möglich:
Anschriftenänderung, Voraussetzungen
- Anschriftenänderung ist nur innerhalb von Mainz möglich
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Anschriftenänderung ist beim Bürgeramt bereits erfolgt
- Familien-/Firmenname bleibt unverändert
- Gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
Außerbetriebsetzung, Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Kennzeichenreservierung, Hinweise
- Es besteht die Möglichkeit vor der Zulassung eines Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde, ein noch verfügbares Kennzeichen (Wunschkennzeichen oder Zufallskennzeichen) online zu reservieren. BITTE BEACHTEN SIE HIERZU DEN UNTEN AUFGEFÜHRTEN LINK "Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren"
Neuzulassung, Voraussetzungen
- Besitz eines fabrikneuen Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
Tageszulassung, Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
Umschreibung, Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit aufgebrachten Sicherheitscodes
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
Wiederzulassung, Voraussetzungen
- Ein nach dem 1.1.2015 zugelassenes Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt ist
- Kennzeichen wurde bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bereits in Mainz zugelassen
- Es findet kein Halterwechsel statt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – Internetbasierte Fahrzeugzulassung bmvi.de
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm ARhabanusstraße 3
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 bis 13 Uhr
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport