Führerschein: Umschreibung eines Dienstführerscheines beantragen
Beschreibung
Sie haben einen Dienstführerschein / Dienstfahrerlaubnis bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei erworben und möchten diesen in einen "zivilen" EU-Kartenführerschein umschreiben lassen? Bzw. Sie haben sowohl einen Dienst- als auch einen "zivilen" Führerschein und möchten weitere Fahrerlaubnisklassen eintragen lassen?
Der formelle Antrag auf Umschreibung eines Dienstführerscheins / Dienstfahrerlaubnis ist direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Ebenso ist keine Befähigungsprüfung abzulegen.
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
Voraussetzungen
- Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- gültiger Dienstführerschein oder Bescheinigung über die Dienstfahrerlaubnis, wenn der Antrag nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
|
+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
|
+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Vorlage des "zivilen" Führerscheins, sofern ein solcher bereits erteilt wurde
- Vorlage des gültigen Dienstführerscheins oder einer Bescheinigung über die Dienstfahrerlaubnis, wenn der Antrag nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
- zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 - ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der "zivile" Führerschein nicht von der Stadt Mainz ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung des EU-Kartenführerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.
- Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (0 6131 / 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
- persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument - durch Bevollmächtigte/n
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Gebühren
- Umschreibung eines Dienstführerscheines/Dienstfahrerlaubnis: 36,30 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Bei einer gewerblichen Nutzung der LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisklassen sind die Voraussetzungen der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation bzw. -Weiterbildung zu beachten.
- Siehe hierzu die weiterführenden Informationen am Ende dieser Seite unter:
- Dienstleistung "Berufskraftfahrer-Grundqualifikation und Weiterbildung - Eintragung Schlüsselzahl 95"
- Merkblatt "Berufskraftfahrerqualifikation"
-
Seit dem 19.01.2013 werden Kartenführerscheine nicht mehr auf Lebenszeit ausgestellt, sondern sind für die Dauer von 15 Jahren befristet. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Führerscheindokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Das Dokument muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.