Innenbereich
Beschreibung
Zusammenhängend bebaute Ortsteile bezeichnet man als Innenbereich.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben kann für kleinere Bauflächen und Baulücken ohne einen Bebauungsplan anhand des § 34 des Baugesetzbuches beurteilt werden.
Ein Bauvorhaben ist innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils (sog. Innenbereich) zulässig, wenn es sich der näheren baulichen Umgebung anpasst und die Erschließung gesichert ist.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau AAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie uns persönlich sprechen möchten. Auch außerhalb der Kernzeiten sind Vorsprachen möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
Gebühren
Organisationen
- Sachgebiet 1 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Altstadt, Neustadt, Oberstadt (61.02.01)
- Sachgebiet 2 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Bretzenheim, Lerchenberg, Marienborn, Gonsenheim, Mombach, Drais, Finthen, Hartenberg-Münchfeld, Weisenau, Hechtsheim, Ebersheim, Laubenheim (61.02.02)
- Stadtplanung (61.02)
- Stadtplanungsamt (61)