Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Industriegebiet 

Beschreibung

In den Bebauungsplänen wird in der Regel die Art der baulichen Nutzung festgesetzt. Hierzu gehören die Industriegebiete.

Diese dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.

In Industriegebieten zulässig sind
- Gewerbebetriebe aller Art
- Lagerhäuser
- Lagerplätze
- öffentliche Betriebe und
- Tankstellen

Ausnahmsweise können in Industriegebieten auch
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
- Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zugelassen werden.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau A
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr


Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten bei den unterschiedlichen Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich