Informelle Bürgerbeteiligung
Informelle Bürgerbeteiligung
Neben der formellen Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch sowie sonstigen Fachgesetzen besteht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu bestimmten Planungsprojekten informell zu beteiligen. Dieser informelle Beteiligungsprozess unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Stimmungen, bietet jedoch die Möglichkeit, die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren und einzubinden.
Die Beteiligung wird in geeigneter Form bekannt gemacht.