Gestaltungssatzung
Beschreibung
Gestaltungssatzungen enthalten für Teile des Gemeindegebietes Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten.
Sie enthalten spezielle Anforderungen, die sich aus besonderen örtlichen Verhältnissen ergeben, und die es geboten erscheinen lassen, die allgemeinen Anforderungen, wie sie in der Landesbauordnung festgelegt sind, zu modifizieren bzw. zu präzisieren.
Gestaltungssatzungen müssen dem Gleichheitsgrundsatz und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau AAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie uns persönlich sprechen möchten. Auch außerhalb der Kernzeiten sind Vorsprachen möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
Gebühren
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
Organisationen
- Sachgebiet 1 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Altstadt, Neustadt, Oberstadt (61.02.01)
- Sachgebiet 2 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Bretzenheim, Lerchenberg, Marienborn, Gonsenheim, Mombach, Drais, Finthen, Hartenberg-Münchfeld, Weisenau, Hechtsheim, Ebersheim, Laubenheim (61.02.02)
- Stadtplanung (61.02)
- Stadtplanungsamt (61)