Behindertenparkplatz
Beschreibung
Ein Behindertenparkplatz ist ein für behinderte Menschen reservierter Pkw-Parkplatz. Er ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung angebracht.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Alkmene Gruber | +49 6131 12-3519 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Rechtsgrundlagen
- §46 StVO (Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung)
Hinweise
Wer darf Behindertenparkplätze nutzen?
Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge geparkt werden, in denen ein europäischer Parkausweis mit Rollstuhlsymbol ausliegt. Er wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden, die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden, in dem sich die Ausweisinhaber aufhalten. Der Ausweis muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Der in Deutschland gelbe/orange Schwerbehindertenausweis legitimiert nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.