Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen, die keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können einen Antrag auf den gelben Parkausweis oder einen orangenen Parkausweis stellen
> gelber Parkausweis: gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
> orangener Parkausweis: gültig in gesamt Deutschland
Beantragung:
- schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde
- wird dann dem Amt für soziale Angelegenheiten zur Prüfung weitergegeben
- anschließend erfolgt die Genehmigung oder Ablehung des Antrags
Voraussetzungen
gelber Parkausweis:
- Gehbehinderung, Merkzeichen G
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen "a.g." (außergewöhnlich gehbehindert) werden knapp verfehlt; die mögliche Gehwegstrecke beträgt ca. 100m
orangener Parkausweis:
- Merkzeichen G und und B sowie Grad der Behinderung mind. 80% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder
- Merkzeichen G und B sowie Grad der Behinderung von mind. 70% allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von mind. 50 für Funktionsstörungen des Herzen oder der Atemorgane oder
- am Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte, wenn ein Grad der Behinderung von mind. 70% vorliegt
--> Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch das Amt für soziale Angelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- ggf. Stellung eines Verschlechterungsantrags beim Amt für soziale Angelegenheiten
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
4-8 Wochen
Rechtsgrundlagen
§46 StVO
Hinweise
nicht erforderlich