Ausnahmegenehmigung für Umweltzone (Feinstaubplakette)
Kurzbeschreibung
In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung einfahren. Die Nichtbeachtung wird seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 80 Euro geahndet. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.Beschreibung
Ausnahmegenehmigungen:
- Unter bestimmten Umständen können kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden
- Dabei gilt der Grundsatz Nachrüstung vor Ausnahme
- Erteilte Ausnahmegenehmigungen werden von den Städten Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach und Darmstadt gegenseitig anerkannt
Beantragung:
Formloser schriftlicher Antrag, per Post, Fax oder E-Mail
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Olga Krauberger | +49 6131 12-2104 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
- Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (TÜV, Dekra, Hersteller, et cetera), Ausstellungsdatum nicht älter als ein Jahr
- Aktuelle Einkommensnachweise
- Detaillierte Bescheinigung eines Steuerberaters (bei Gewerbetreibenden)
- Sonstige Nachweise (Auftragsbestätigung, et cetera)
- Oldtimergutachten (Tag der ersten Zulassung liegt mindestens 27 Jahre zurück)
Gebühren
- 20 Euro
- 50 Euro
- 100 Euro
Bearbeitungsdauer
zwei bis vier Wochen
Rechtsgrundlagen
35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz – Verordnung zur Kennzeichnung der Kraft-fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)