Eingliederungshilfe für Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung beantragen
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen im Erwachsenenalter in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe teilen sich in 4 Leistungsgruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlich betreuenden Person
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- Förderung einer selbstständigen Gesundheitsfürsorge
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für die Leistungen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Anna Dick |
besondere Wohnformen: Haus am Landwehrweg
|
+49 6131 12-3235 | Anna.Dickstadt.mainzde |
Frau Anne Gleibmann |
besondere Wohnformen: Bundesweiter Süden; Bayern, Baden-Württemberg
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+49 6131 12-4058 | Anne.Gleibmannstadt.mainzde |
Frau Lea Hoffmann |
besondere Wohnformen: Zoar, Buget für Arbeit A-M, Vertretung: Frau Staab
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+49 6131 12-3338 | Lea.Hoffmannstadt.mainzde |
Frau Aneta Malorzo |
besondere Wohnformen: Postleihzahl 54, Rheinland-Pfalz West
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+49 6131 12-2206 | Aneta.Malorzostadt.mainzde |
Frau Yasemin Parmaksiz |
besondere Wohnformen: Bundesweiter Norden: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein; Bundesweiter Osten: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; Bundesweiter Westen: Nordrhein-Westfalen, Saarland; Hessen Süd: Postleitzahlen 60, 61, 64, 65, 68, 69
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+49 6131 12-3544 | Yasemin.Parmaksizstadt.mainzde |
Herr Martin Polzin |
besondere Wohnformen: Rheinhessen-Fachklinik Alzey
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+49 6131 12-2797 | Martin.Polzinstadt.mainzde |
Frau Kathrin Staab |
besondere Wohnformen: Thaddäusheim, Buget für Arbeit N-Z, Vertretung: Frau Hoffmann
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+49 6131 12-3685 | Kathrin.Staabstadt.mainzde |
Frau Susanne Waibel |
besondere Wohnformen: Hessen Nord: Postleihzahlen 34, 35, 36, 37, 63; Rheinland-Pfalz Mitte Süd: Postleihzahlen 55, 66, 67, 76 ; RLP Nord: Postleihzahlen 51, 53, 57, 65
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+49 6131 12-2633 | |
Herr Kevin Waller |
besondere Wohnformen: Rheinland-Pfalz Mitte Postleihzahl 56; Heinrich-Egli Haus; V.I.V.A. Albisheim
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+49 6131 12-4086 | Kevin.Wallerstadt.mainzde |
Unterlagen
Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:
- Antrag auf Eingliederungshilfe
- Anlage Einkommen und Vermögen
- Anlage Mitwirkungspflichten
- Erklärung zur Schweigepflichtentbindung
- Betreuende/Bevollmächtigte: Betreuendenausweis bzw. Vollmacht
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Personalausweis
- Fachärztliche Atteste
- Kontoauszüge
- Nachweis über Pflegegrad
- Entlassberichte aus der Klinik
- Schwerbehindertenausweis
- Ggf. benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen, die wir bei der Antragsprüfung anfordern
Gebühren
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich für Sie kostenfrei.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eventuell entstehende Kosten für fachärztliche Atteste durch die antragstellende Person zu zahlen sind.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell unterschiedlich.
Fristen
Halten Sie unbedingt die festgesetzten Fristen für die Vorlage von Unterlagen ein. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigert werden.
Dies gilt auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid – nicht nur mit dem Ablehnungsbescheid, sondern auch mit dem Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) – nicht einverstanden sind.
Unterstützende Institutionen
Bevor Sie sich mit dem Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle“ (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind trägerunabhängig.
In Mainz übernimmt diese Beratung das „Zentrum für selbstbestimmtes Leben“.
Den Link zum Angebot finden Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ am Ende dieser Seite.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Verfahrensablauf
Sie bzw. Ihre betreuende oder bevollmächtigte Person können Eingliederungshilfe beantragen.
- Wenn Sie in Mainz wohnen, wenden Sie sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe des Amtes für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- Sie werden beraten und Sie können vor Ort einen Antrag stellen.
- Für die Beantragungen der Eingliederungshilfe können Sie sich den Antrag und die Anlagen als PDF-Dateien herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.
- Vielleicht werden Sie gebeten weitere Unterlagen einzureichen.
- Das Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz führt ein Teilhabe- oder ein Gesamtplanverfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung geprüft, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Zuständige Stelle
Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei dem zuständigen Träger. Wenn zu Beginn des Leistungsbezuges Ihr Wohnort in Mainz ist, dann ist die Stadtverwaltung Mainz zuständig für Ihre Eingliederungshilfe.
Hinweis: Sollten Sie den Antrag bei einem nicht zuständigen Träger der Eingliederungshilfe abgeben, leitet dieser den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe weiter. In diesem Fall werden Sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Der Fachdienst Eingliederungshilfe der Stadtverwaltung Mainz ist Ihr erster Ansprechpartner. Dieser berät Sie und führt, sofern ein Antrag gestellt wird, die Bedarfsplanung durch.
Rechtsbehelf
Sie können
- einen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes stellen: Für Volljährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz oder dem Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung, für Minderjährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides einreichen.
Formulare
- Eingliederungshilfe, Antrag Erwachsene
- Eingliederungshilfe, Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht, Anlage zum Antrag
- Eingliederungshilfe, Erklärung zum Merkblatt
- Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe, Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
- Eingliederungshilfe, Einkommen und Vermögen, Anlage zum Antrag
Merkblätter
Weitere Informationen
- Verwaltungsleistungen in Deutschland suchen & finden
- Zentrum für selbstbestimmtes Leben, Homepage
- Publikationen, Links für Menschen mit Behinderung
- Psychiatriekoordination Mainz
- Arbeit und Behinderung
- Ausweise für Menschen mit Behinderung
- Beteiligung für Menschen mit Behinderung
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle, Homepage