Mietspiegel anfordern
Beschreibung
Der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Mainz stellt die ortsüblichen Vergleichsmieten dar. Vorrangiges Ziel des Mietspiegels ist es, den Mietvertragsparteien ein Instrument zur einvernehmlichen Regelung der Miete an die Hand zu geben. Damit trägt er erheblich zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in unserer Stadt bei.
Die bisherigen Mietspiegel fanden immer eine hohe Akzeptanz bei Mietenden und Vermietenden sowie bei den Gerichten. In dem neuen Mietspiegel werden die Mieten erneut nach Wohnlagen differenziert.
Erhältlich ist der Mietspiegel 2023 (derzeit aktuellste Version)
- als Download auf dieser Seite
- in gedruckter Fassung in allen Ortsverwaltungen
Die Wohnlagenzuordnung 2023 können Sie im geographischen Informationssystem ersehen. Es ist auf dieser Seite verlinkt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Gebühren
- Mietspiegel in Papierform: 3,50 Euro
- Mietspiegel als Download: gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§§ 558, 558 d (Mietspiegel) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Hinweise
Miethöhe
- Falls der Verdacht auf Mietüberhöhung nach besteht, wird von der Mietpreisbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegeben sind. Hierzu wird die betroffene Wohnung besichtigt und ausgemessen. Dies geschieht durch die Mitarbeitenden der Mietpreisbehörde, jedoch ausschließlich im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
- Die Erstellung von Privatgutachten, z. B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen ist der Mietpreisbehörde nicht möglich.
- Für die Verfolgung des Straftatbestandes Mietwucher ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
- Die Mietpreisbehörde leistet Unterstützung bei der Ermittlung der angemessenen Miete.
Bereits seit 1975 gibt die Stadt Mainz in regelmäßigen Abständen den Mietspiegel heraus, um Mietenden und Vermietenden Anhaltspunkte zur einvernehmlichen Vereinbarung der Miethöhe zu geben.
Die bisherigen Mietspiegel fanden sowohl bei den Mietvertragsparteien als auch bei den Gerichten Akzeptanz und haben dazu beigetragen, eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sowie die Rechtssicherheit zu stärken.
Als Orientierungshilfe dienen die Tabelle 1 für Wohnungen und die Tabelle 2 für Apartments.
Betriebskosten
- Sie sind in der Anlage B des Mietspiegels als Auszug aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt.
- Ausschlaggebend sind jedoch die für das jeweilige Mietverhältnis getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Weitere Informationen
Internetverweise
- Wohnlagezuordnung (GIS)Im Geoinformationssystem (GIS) ist die Themenauswahl "Wohnlagenzuordnung" bereits voreingestellt. Die zugehörige Legende können Sie über einen Klick unter Mietspiegel / Wohnlageneinstufung abrufen. Über die Straßensuche oder über zoomen gelangen Sie zu dem gewünschten Kartenausschnitt.
- Wohnlageneinstufung, Klickanleitung