Bestattungskosten
Beschreibung
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Amt für soziale Leistungen auf Antrag übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Das Amt für soziale Leistungen Mainz ist für die Kostenübernahme zuständig, wenn die Person in Mainz verstorben ist und keine Leistungen nach dem SGB XII von einer anderen Kommune erhalten hat.
Für die Bestattungskosten kommen in folgender Reihenfolge auf:
- die vertraglich Verpflichteten
- der Vater des Kindes beim Tod der nicht mit ihm verheirateten Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung
- bei Tötung / Unfalltod der Ersatzpflichtige
- die Erben
- die Unterhaltspflichtigen (in der Reihenfolge Ehepartner, Angehörige ersten Grades Eltern, Kinder), Angehörige zweiten Grades (Geschwister, Enkel, Großeltern)
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung sind die Kosten für ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Begräbnis oder einer Feuerbestattung einfacher aber würdiger Art.
Im Einzelnen können folgende Kosten übernommen werden:
- Kosten für die Leichenschau
- Leichenbeförderung
- Sarg
- Waschen und Kleiden
- Leichenbedienung
- Grabgebühren
- Kosten, die zwingend auf Grund der Friedhofsordnung entstehen
Nicht übernommen werden unter anderem:
- Kosten religiöser Dienstleistungen oder ähnliches
- Kosten für besondere Nutzungsrechte (z. B. Wahlgrab)
- Kosten für Todesanzeigen
- Bewirtung der Trauergäste
- Grabschmuck (Blumen etc.)
Vor der Antragstellung:
Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für soziale Leistungen auf. Bei diesem Erstkontakt nennen wir Ihnen auch die notwendigen Unterlagen und stellen Ihnen ein Antrag zur Verfügung.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
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