Ordnungsbehördliche Bestattung
Beschreibung
Zuständig ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz, Betriebszweig Bestattung, als örtliche Ordnungsbehörde. Telefon: 97 15 340.
Nur wenn der Wirtschaftsbetrieb keine bestattungspflichtige Personen ausfindig machen kann, wird die Bestattung als Gefahrenabwehrmaßnahme vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt veranlasst.
Das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Leichen spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes ordnungsgemäß zu bestatten sind. Verantwortlich hierfür ist der Erbe.
Soweit ein Erbe nicht zu ermitteln ist, sind die folgenden Personen in der angegebenen Reihenfolge verantwortlich:
- der Ehegatte
- die Kinder
- die Eltern
- der sonstige Sorgeberechtigte
- die Geschwister
- die Großeltern
- die Enkelkinder
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 206
- Telefon
- +49 6131 12-2434 (Rene Metzner)
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- bestattung.ordnungsamtstadt.mainzde
- rene.metznerstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Claudia Leister | +49 6131 12-2434 |
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Landes-Bestattungsgesetz (LBestG);
hier: § 9 Abs.1 "Verantwortlichkeit"
Hinweise
Bestattungspflichtige Personen, die sich aus finanziellen Gründen nicht um die Beerdigung kümmern können, haben nach Stellung eines entsprechenden Antrags eventuell einen Anspruch auf (Teil-)Übernahme der Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe. Auskünfte hierüber erteilt das zuständige Sozialamt.