Verwarnungsgeld (Standes-, Rechts- und Ordnungsamt)
Kurzbeschreibung
In der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Mainz (§ 6 Abs. 1, Ziffern 1-21 GefAbwVO), der Satzung über die Benutzung der Feldwege in der Stadt Mainz (§ 7 Abs. 3 Feldwegesatzung), der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in der Stadt Mainz (§ 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung), im Umweltrecht (§ 69 KrWG) und in der Abfallsatzung der Stadt Mainz sind jeweils Buß- und Verwarnungsgelder für Verstöße gegen die jeweiligen Vorschriften vorgesehen.Um eine Gleichbehandlung bei der Ahndung von begangenen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Mainz im Hinblick auf die bessere Praktizierbarkeit Verwarnungsgelder bis zur zulässigen Höhe von 55 Euro gem. § 56 Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt.
Diese Verwarnungsgelder sind im Verwarnungsgeldkatalog gelistet. Diesen können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Beschreibung
Verwarnungsgeld Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Überweisung an:
Rheinhessen Sparkasse
Kontonummer: 331 (BLZ: 553 500 10)
Verwendungszweck: entsprechend angeben
IBAN: DE48 5535 0010 1800 0003 31
Swift-Bic. MALADE51WOR
Adresse
Besucheranschrift
Stadtwache der Landeshauptstadt MainzRheinstraße 55
55116 Mainz
- Raum
- 107
- Telefon
- +49 6131 12-49333
- Telefax
- +49 6131 12-3010
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist telefonisch rund um die Uhr besetzt, Montag bis Sonntag 0 - 24 Uhr.
Sie können mit unseren Sachbearbeitenden persönlich zu folgenden Zeiten sprechen:
- Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag und Samstag 10 Uhr bis 22 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Rheingoldhalle/Rathaus
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
91
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
91
Gebühren
siehe Verwarnungsgeldkatalog
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht