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Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst (30.03.03) 

Beschreibung

Der Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist u.a. für folgende Aufgaben zuständig:

  • Stadtwache für persönliche Vorsprachen von Bürger:innen
  • Gefahrenabwehr
  • Aufenthaltsermittlungen
  • Schulzuführungen
  • Lärmbeschwerden (außerhalb der Dienstzeiten)
  • Betteln
  • Straßenmusizierende

Der Empfang in der Stadtwache ist
- Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr sowie
- Freitag und Samstag von 10 bis 22 Uhr 
als Anlaufstelle für Bürger:innen besetzt. 

Die Stadtwache befindet sich im Brückenturm in den Räumlichkeiten des ehemaligen Tourist Service Centers, Rheinstraße 55. 
Der Eingang ist auf der Brückenebene, einen Treppenaufgang dorthin von der Rheinstraße her kommend finden Sie unter der Brücke. Weiterhin gibt es einen Aufzug, über den Sie vom Platz "Am alten Kaufhaus" aus, auf Höhe Rheinstraße, zur Brückenebene gelangen.
Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus Löhrstraße oder im Parkhaus am Brand. Die Einfahrt befindet sich in der Quintistraße.

In der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Mainz (§ 6 Abs. 1, Ziffern 1-21 GefAbwVO), der Satzung über die Benutzung der Feldwege in der Stadt Mainz (§ 7 Abs. 3 Feldwegesatzung), der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in der Stadt Mainz (§ 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung), im Umweltrecht (§ 69 KrWG) und in der Abfallsatzung der Stadt Mainz sind jeweils Buß- und Verwarnungsgelder für Verstöße gegen die jeweiligen Vorschriften vorgesehen.

Um eine Gleichbehandlung bei der Ahndung von begangenen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Mainz im Hinblick auf die bessere Praktizierbarkeit Verwarnungsgelder bis zur zulässigen Höhe von 55 Euro gem. § 56 Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt.

Diese Verwarnungsgelder sind im Verwarnungsgeldkatalog gelistet. Diesen können Sie herunterladen (siehe Reiter oben).

Verwarnungsgeld Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Überweisung an:

Rheinhessen Sparkasse 
Kontonummer: 331 (BLZ: 553 500 10)
Verwendungszweck: entsprechend angeben

IBAN: DE48 5535 0010 1800 0003 31
Swift-Bic. MALADE51WOR

Während den üblichen Dienstzeiten (montags-donnerstags, von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr wenden Sie sich bitte an das Grün- und Umweltamt, Durchwahl 06131 12-2034 (Frau Dietz) oder Durchwahl 06131 12-3129 (Frau Engel).

Lärmbeschwerden außerhalb dieser üblichen Dienstzeiten werden an das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt Tel. 06131 12-49333 gerichtet, das rund um die Uhr besetzt ist.

Adresse

Besucheranschrift

Stadtwache der Landeshauptstadt Mainz
Rheinstraße 55
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 12-49333
Telefax
+49 6131 12-49399
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist telefonisch rund um die Uhr besetzt, Montag bis Sonntag 0 - 24 Uhr.

Sie können mit unseren Sachbearbeitenden persönlich zu folgenden Zeiten sprechen:

  • Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag und Samstag 10 Uhr bis 22 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Rheingoldhalle/Rathaus
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
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