Fischereischein beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischereiprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.
Den Fischereischein stellt die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes aus.
Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:
Bezirksverband der Sportfischer Rheinhessen e. V.
Gassnerallee 97 (Ingelheimer Aue), 55120 Mainz
Telefon: +49 6131 214421
Holger Eisenacher, Telefon: +49 170 5575575,
E-Mail: Eisenacher.natursteinegmxde
ASV Bingen 1924 e. V.
Herbert Kühn, Friedlandstraße 7, 55411 Bingen
Telefon: +49 6721 46382, E-Mail: kuehn-herbertt-onlinede
Internet: www.asvbingen1924.de
Verein der Sportangler Mainz1 e. V. 1895
Willy Barth, Eleonorenstraße 34, 55124 Mainz
Telefon: +49 6131 466284, E-Mail: willy.barth2109gmailcom
Internet: www.verein-der-sportangler-mainz1.de
ASV "Karpfen" 1935 Osthofen e. V.
Günter Schmitt, Walter-Rathenau-Straße 1, 67574 Osthofen
Telefon: +49 6242 4055, E-Mail: asv-osthofent-onlinede
Internet: www.asv-osthofen.de
Online-Kurs:
Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.
Gaulsheimer Str. 11 a, 55437 Ockenheim
Telefon: +49 6725 95996, E-Mail: infolfvrlpde
Internet: www.lfvrlp.de
Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.
Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.
Telefon: +49 6132 433349
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 406
- Telefon
- +49 6131 12-3132
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Erstmalige Erteilung des Ein- oder Fünfjahres-Fischereischeins:
- Prüfungszeugnis einer Fischereiprüfung (staatlich)
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- ein Passbild
Verlängerung des Fischereischeins:
- Vorlage des bisherigen Fischereischeins
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht!