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Jugendfischereischein beantragen 

Kurzbeschreibung

Wichtige Information:
Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitungszeiten für Ausstellungen und Verlängerungen von Fischereischeinen aus personalbedingten Gründen derzeit stark variieren und ggfs. 6 bis 8 Wochen betragen können.

Beschreibung

Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren, die Fischerei ausüben möchten, können einen Jugendfischereischein erwerben. Sie brauchen keine Fischereiprüfung abzulegen.
Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person, die den "blauen" Fischereischein hat, erlaubt. Fischerei ohne Begleitung wird als Verstoß geahndet!

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und einen regulären Fischereischein beantragen.

Der Jugendfischereischein können Sie für das laufende Kalenderjahr beantragen. Eine anschließende Verlängerung um ein Kalenderjahr ist möglich. Dafür ist eine Vorsprache beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt notwendig.

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendfischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).

Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.

Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).

Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben        A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben        I bis S, St     Tel. 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben   Sch, T bis Z         Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132

Romy Anthes,         Tel. 12-3236



Unterlagen

Erstausstellung:

  • ausgefüllter, unterschriebener Antrag
  • Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
  • ein melderechtlicher Nachweis, z. B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis
  • Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person
  • ein Passbild, nicht älter als ein Jahr

Verlängerung:
Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeins (Stempel)

Gebühren

Jugendfischereischein: 7,60 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Fristen

Wird am Tag der Beantragung ausgefertigt.

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz
  • Landesfischereiordnung