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Urkunden aus dem Geburtenregister 

Online-Services

Beschreibung

Hinweis Urkundenanforderung:

Unter Online-Services finden Sie unser Online Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Geburtenregister.

Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Telefax unter Beifügung einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Die Urkunde wird dann per Nachnahme übersandt. Sie zahlen die Gebühr zuzüglich einer Postgebühr beim Zusteller.

Die Bestelladresse lautet:

Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz

Per Fax: +49 6131 12-2032

Beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz können bei Geburt in Mainz oder in einem der früher selbstständigen Vororte Bretzenheim, Drais, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach oder Weisenau folgende Arten von Geburtsurkunden bestellt werden:

  • Geburtsurkunden DIN A4 Format
  • Geburtsurkunden Stammbuchformat
  • Geburtsurkunden mehrsprachiges Format
  • beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister

Bei Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3 b, 55116 Mainz, E-Mail: stadtarchivstadt.mainzde.

Möglichkeiten der Beantragung

  • Online-Beantragung
  • persönliche Vorsprache
  • schriftlich - per Post unter Beifügung einer Ausweiskopie der bestellenden Person
  • Telefax - unter Beifügung einer Ausweiskopie der bestellenden Person

Berechtigt zur Beantragung ist

  • wer selbst in der Urkunde aufgeführt ist.
  • wer in gerader Linie mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandt ist, also Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel.

Geschwister oder Halbgeschwister müssen mittels ihrer eigenen Geburtsurkunde die Verwandtschaft nachweisen und ein berechtigtes Interesse am Erhalt der Urkunde glaubhaft machen können.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
10
E-Mail
archiv.standesamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggfls. Rentenbescheid
  • Nachweis, dass Sie die Urkunde für amtliche Zwecke benötigen

Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person

  • Vollmacht, bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular der Stadtverwaltung
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Gebühren

  • Geburtsurkunde DIN A4 Format: 13 Euro
  • Geburtsurkunde Stammbuchformat: 13 Euro
  • Geburtsurkunde mehrsprachiges Format: 13 Euro
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: 13 Euro
  • jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Keine Gebühren fallen an für

  • Rentenzwecke
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II, sofern die Urkunde für amtliche Zwecke benötigt wird
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung (für Erwerbsgeminderte, Personen ab 65 Jahren)

Zahlungsart

  • Bei persönlicher Vorsprache: Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.), Mobile Payments, Barzahlung ist nicht möglich!
  • Bei Online-Beantragung,: PayPal, Mastercard, Visa, Giropay, Paydirekt
  • Bei Beantragung per Post und Fax: Nachnahme

Bezahlung per Rechnung, Überweisung oder Einzugsermächtigung ist nicht möglich.

Hinweise

In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen

  • die Vornamen und der Geburtsname
  • das Geschlecht
  • sowie Ort und Tag der Geburt des Kindes
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern
  • die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern

Zur Vorlage im Ausland kann eine internationale Urkunde bzw. mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Hierfür ist im Antrag das entsprechende Kästchen anzukreuzen.

Bitte beachten:
Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.

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