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Geburt in einer Klinik anzeigen 

Online-Services

Beschreibung

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Aktueller Hinweis

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, ist die Stadtverwaltung Mainz zwischen den Jahren geschlossen. Auch die Geburtenabteilung des Standesamts ist in der Zeit von 21. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 nicht besetzt.

Beachten Sie, dass uns die Bearbeitung Ihrer per Post nachgereichten Unterlagen für die Geburtsbeurkundung Ihres Babys und die Beantwortung Ihrer E-Mail-Anfragen erst wieder ab dem 2. Januar 2025 möglich ist und sich durch die Schließung verzögern wird. Wir werden diese dann schnellstmöglich bearbeiten und bitten Sie von telefonischen Sachstandsnachfragen abzusehen. Gerne können Sie Ihre Unterlagen ab dem 2. Januar 2025 über die Postbox im Foyer des Standesamts nachreichen, diese ist dann wieder werktags von 8.30 bis16.30 Uhr zugänglich.

Richten Sie Ihre Anfragen gerne per E-Mail an geburtenstadt.mainzde.

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Jede Geburt eines Kindes im Mainzer Stadtgebiet wird im Geburtenregister des Standesamts Mainz beurkundet. Daraufhin stellen wir die Geburtsurkunden aus.

In einer Geburtsurkunde stehen:

  • Vorname(n) und Familienname des Kindes
  • Geschlecht
  • Ort und Tag der Geburt des Kindes
  • Vornamen und Familiennamen der Eltern

Kliniken zeigen die Geburt eines Kindes automatisch innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt an. Für die Einreichung der Unterlagen im Standesamt gibt es für die Eltern keine Frist. Wir bitten jedoch um schnellstmögliche Vorlage. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren sein sollte, wechseln Sie bitte zu "Geburt außerhalb einer Klinik anzeigen" unter dem Punkt "Ähnliche Dienstleistungen" am Ende dieser Seite.

Ablauf

Je nachdem, in welcher Klinik Ihr Kind geboren wurde, gibt es unterschiedliche Abläufe zur Geburtsanmeldung:

Uniklinik
Wenn Ihr Kind in der Uniklinik zur Welt kommt, erhalten Sie einen Umschlag mit der Namenserklärung und einem Informationsblatt. Die ausgefüllte Namenserklärung legen Sie bitte den notwendigen Unterlagen für die Beurkundung der Geburt bei. Geben Sie den Umschlag anschließend an der Pforte in Gebäude 102 auf dem Klinikgelände ab.

Marienhaus Klinikum
Wenn Ihr Kind im Marienhaus Klinikum zur Welt kommt, erhalten Sie eine Folie mit der Namenserklärung und einem Informationsblatt. Die ausgefüllte Namenserklärung legen Sie bitte den vorab kopierten notwendigen Unterlagen für die Beurkundung der Geburt bei. Werfen Sie die Folie bitte innerhalb von 3 Tagen in den Briefkasten auf der Station.

Die Kliniken erstellen aus den eingereichten Dokumenten die Geburtsanzeigen. Die Unterlagen werden per Botendienst verschickt und gehen innerhalb von 7 Tagen nach Geburt Ihres Kindes beim Standesamt ein. Sofern die eingereichten Unterlagen vollständig sind, beurkunden wir die Geburt innerhalb weniger Tage.

Wenn Sie Ihre Urkunden in der Klinik vorab in Kopie eingereicht oder Unterlagen noch gar nicht in der Klinik abgegeben haben, so reichen Sie die Originalurkunden bitte per Post nach. Bitte schicken Sie diese an: Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz.

Alternativ können Sie Ihren Umschlag montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr in den Briefkasten der Geburtenabteilung im Foyer des Stadthauses Kreyßig-Flügel einwerfen. Schreiben Sie bitte unbedingt den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes dazu, damit wir Ihre Unterlagen zuordnen können. Sie bekommen Ihre eingereichten Originaldokumente vom Standesamt selbstverständlich wieder zurück.

Sobald alle Unterlagen komplett sind, können wir die Geburt beurkunden und  schicken Ihnen die gebührenfreien Geburtsurkunden innerhalb weniger Tage zu. Sofern Sie weitere gebührenpflichtige Urkunden (z. B. für das Stammbuch, Standard- oder mehrsprachige Urkunde) benötigen, können Sie diese online anfordern und bezahlen. Wir senden Ihnen die gewünschten Urkunden nachträglich zu. Klicken Sie hierzu auf den Online-Service "Geburtsurkunde bestellen" am Anfang bzw. am Ende dieser Seite.

Das Standesamt informiert die Eltern, falls Unterlagen fehlen oder wenn es in Ihrem Fall zwingend erforderlich sein sollte, dass Sie persönlich zu uns kommen. Damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, tragen Sie bitte unbedingt gut lesbar Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf dem Formular zur Namenserklärung ein.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
4 und 5
Telefon
+49 6131 12-3599
E-Mail
geburtenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen:

Montag:       8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:     8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:    10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:   8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:      8.30 bis 12.00 Uhr

Rentenrechtliche Angelegenheiten:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Jeanette Apitz Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2615  Jeanette.Apitzstadt.mainzde
 Frau Loredana Guida Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2728  Loredana.Guidastadt.mainzde
 Frau Corinna Popp Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2443  Corinna.Poppstadt.mainzde

Unterlagen

Informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen bitte vor Ihrem Besuch beim Standesamt auf dem ausführlichen Merkblatt am Ende dieser Seite. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beraten die Mitarbeiter:innen des Geburtenbereiches Sie gerne telefonisch. Sie nennen Ihnen alle Unterlagen, die wir in Ihrem individuellen Fall benötigen.

Bei jeder Geburt müssen die sorgeberechtigten Eltern das Formular zur Namenserklärung ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular erhalten Sie entweder von den Kliniken oder Sie können dieses auch am Ende dieser Seite herunterladen. Es gibt zwei verschiedene Versionen: für verheiratete und unverheiratete Eltern.

Wenn die Kindeseltern in Mainz geheiratet haben, selbst in Mainz geboren sind oder bereits ihr zweites Kind in Mainz zur Welt bringen, entfällt die Vorlagepflicht der Personenstandsurkunden. In diesen Fällen liegen die Daten der Eltern bereits im System vor.

Gebühren

Alle Eltern erhalten einmalig 3 kostenlose Geburtsurkunden für den Kinder- und Elterngeldantrag und die Krankenkasse. Zusätzlich können Sie für das Kind bei der Geburtsanmeldung weitere Original Geburtsurkunden beantragen. Diese gibt es in unterschiedlichen Formaten: Geburtsurkunde Standard DIN A4, Geburtsurkunde für das Stammbuch DIN A5, mehrsprachige Geburtsurkunde oder Geburtenregisterauszug.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese beim Archiv abholen oder anfordern. Informationen dazu erhalten Sie auch unter Urkunden aus dem Geburtenregister.

  • 1 Geburtsurkunde: 13 Euro
  • jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Urkunden im Original vorliegen müssen. Diese erhalten Sie nach der Beurkundung selbstverständlich wieder zurück. Ihre Pässe/Ausweise reichen Sie bitte in Kopie ein. Die ausländische Pässe und Aufenthaltstitel bringen Sie bitte beim Abholtermin im Original mit und wir beglaubigen diese.

Ausländische Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind oder mehrsprachige Urkunden, in denen keine deutsche Übersetzung enthalten ist, legen Sie bitte gemeinsam mit der Übersetzung eines/r vereidigten/r Übersetzer:in vor. Übersetzungen aus dem Kyrillischen müssen gemäß ISO 9-Norm transkripiert werden.

Informationen zur Namensführung entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern am Ende dieser Seite. Bei Fragen zu Besonderheiten bei der Staatsangehörigkeit und der Namensführung beraten Sie die Standesbeamt:innen gerne.

Wenn die Kindeseltern kein Deutsch sprechen, bitten wir bei persönlicher Vorsprache unbedingt eine(n) Dolmetscher:in mitzubringen. Nur so können wir eine einwandfreie Beratung und korrekte Aufnahme von Erklärungen gewährleisten.

Gerne können sich Dolmetscher:innen bzw. Flüchtlingshelfer:innen vorab telefonisch darüber informieren, welche Unterlagen sie vorlegen müssen. Asylbewerber:innen sowie Flüchtlinge sind genauso verpflichtet Ausweise und Urkunden einzureichen. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, überprüfen wir die Ausländerakten der Eltern über die zuständigen Ausländerbehörden. Dies kann die Beurkundung der Geburt um einige Zeit verzögern. Für die Zwischenzeit können wir den Eltern eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Geburt für die Krankenkasse ausstellen.

Besonderheiten für ausländische Eltern:

Wenn beide Eltern ausländische Staatsangehörige sind, bitten wir um Vorlage der Reisepässe, ggf. mit Aufenthaltstitel. Es wird geprüft, ob das Kind nach § 4 (3) StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Standesamt holt dazu eine Auskunft bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Dies wird die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes etwas verzögern. Wie bitten um Ihr Verständnis. 
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes tragen wir in das Geburtenregister (nicht in die Geburtsurkunde) ein und Sie erhalten eine Bestätigung des Standesamts. Auf mindestens ein Elternteil müssen diese beiden Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes zutreffen:

  • Das Elternteil muss seit 5 Jahren rechtmäßig einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
  • Das Elternteil muss einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen bzw. EU-Bürger:in sein oder über eine Schweizer Staatsangehörigkeit verfügen.

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