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Wahlhelfer:innen 

Beschreibung

Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen

Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind

  • die Überwachung der Wahlhandlung und
  • das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.

Wahlhelfer:innen werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Mainz bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden oder unseren Online-Service nutzen. 
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 40 Euro ausgezahlt.

Voraussetzungen

Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in Mainz wohnen)

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3725
E-Mail
wahlhelferstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Hinweise

Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:

  • Eröffnung der Wahlhandlung
  • Stimmzettel ausgeben
  • Wahlhandlung überwachen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Bürger bei Fragen unterstützen
  • Stimmzettel auszählen
  • Erstellen der Wahlniederschrift
  • Feststellen des vorläufige Wahlergebnisses

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