Wahlhelfer:innen
Beschreibung
Wahlhelfer:innen sind wahlberechtigte Bürger:innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen
Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind
- die Überwachung der Wahlhandlung und
- das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.
Wahlhelfer:innen werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Mainz bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Interessierte können sich telefonisch, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden oder unseren Online-Service nutzen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 40 Euro ausgezahlt.
Voraussetzungen
Wahlhelfer:innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in Mainz wohnen)
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3725
- wahlhelferstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Hinweise
Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:
- Eröffnung der Wahlhandlung
- Stimmzettel ausgeben
- Wahlhandlung überwachen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Bürger bei Fragen unterstützen
- Stimmzettel auszählen
- Erstellen der Wahlniederschrift
- Feststellen des vorläufige Wahlergebnisses