Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Bürgeramt
  5. Wahlbüro
  6. Wählbarkeitsbescheinigung

Wählbarkeitsbescheinigung 

Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.

Die Wählbarkeitsbescheinigung wird vom Wahlbüro der Landeshauptstadt Mainz ausgestellt.

Die Antragstellung kann erfolgen:

  • persönlich:
    • Stadthaus Große Bleiche, Zimmer 4.074a und 4.073
    • Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8 bis 13 Uhr
    • vorherige Terminvereinbarung nicht erforderlich (aber ratsam)
    • Vordruck muss nicht mitgebracht werden (ist vorhanden)
  • schriftlich:
    • per Post
    • per E-Mail (wahlenstadt.mainzde)
    • per Fax

Voraussetzungen

  • mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

  • persönliche Vorsprache: Personalausweis bzw. Reisepass
  • schriftliche Antragstellung: Vordruck

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

persönlich: sofort // schriftl.: 1 Tag

Rechtsgrundlagen

Die jeweils maßgeblichen §§ des Kommunalwahlgesetzes, des Landeswahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes, des Europawahlgesetzes

Hinweise

nicht erforderlich