Vereinfachte Umlegung
Beschreibung
Eine vereinfachte Umlegung umfasst die Neuordnung von benachbarten Grundstücken mit dem Ziel der Bebauungsmöglichkeit. Das Verfahren wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Mainz, oder auf Antrag einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers eingeleitet.
Voraussetzungen
Zulässigkeit nach Baugesetzbuch (BauGB), z.B. Beseitigung baurechtswidriger Zustände.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Peter Henschel | Sachgebietsleitung, Geschäftsstellenleiter des Umlegungsausschusses | +49 6131 12-3101 | Peter.Henschelstadt.mainzde |
Frau Andrea Carl | – | +49 6131 12-3102 | Andrea.Carlstadt.mainzde |
Frau Gabriele Menzler | – | +49 6131 12-3177 | Gabriele.Menzlerstadt.mainzde |
Unterlagen
nicht erforderlich
Gebühren
Je nach Verfahren, Antragstellerinnen oder Antragsteller übernehmen die Verfahrenskosten.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Hinweise
Verfahrenseinleitung durch den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, evtl. auf Antrag der Grundstückseigentümer/Innen.
Antragsteller/Innen übernehmen Verfahrenskosten.