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Vereinfachte Umlegung 

Beschreibung

Eine vereinfachte Umlegung umfasst die Neuordnung von benachbarten Grundstücken mit dem Ziel der Bebauungsmöglichkeit. Das Verfahren wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Mainz, oder auf Antrag einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers eingeleitet.

Voraussetzungen

Zulässigkeit nach Baugesetzbuch (BauGB), z.B. Beseitigung baurechtswidriger Zustände.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Peter Henschel Sachgebietsleitung, Geschäftsstellenleiter des Umlegungsausschusses  +49 6131 12-3101  Peter.Henschelstadt.mainzde
 Frau Andrea Carl  +49 6131 12-3102  Andrea.Carlstadt.mainzde
 Frau Gabriele Menzler  +49 6131 12-3177  Gabriele.Menzlerstadt.mainzde

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

Je nach Verfahren, Antragstellerinnen oder Antragsteller übernehmen die Verfahrenskosten.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Hinweise

Verfahrenseinleitung durch den Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, evtl. auf Antrag der Grundstückseigentümer/Innen.

Antragsteller/Innen übernehmen Verfahrenskosten.