Lageplan (z. B. für Bauantrag) beantragen
Beschreibung
Der amtliche Lageplan ist zum Beispiel Bestandteil eines Bauantrags. Auf Antrag fertigt das Bauamt diesen als Auszug aus der Stadtgrundkarte an. Die Stadtgrundkarte baut auf der amtlichen Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes auf und ergänzt diese um planungsrelevante Details der Stadttopografie. Wir erstellen den amtlichen Lageplan für einen Bauantrag im Maßstab 1:500, ansonsten sind weitere Regelmaßstäbe realisierbar (entsprechende Musterbeispiele finden Sie unten).
Das Bauamt der Stadtverwaltung Mainz erstellt Lagepläne ausschließlich für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz (inklusive Ortsteile).
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einen Beantragung mit den Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder Straße und Hausnummer sowie Angaben zu Ihrer Person und Rechnungsanschrift zu stellen. Das ist möglich per
- Anschreiben
- Fax
Den Lageplan verschicken wir standardmäßig im PDF-Format per E-Mail. Wir können ihn alternativ per Post versenden oder Sie holen ihn persönlich ab.
Wichtige Hinweise zur Beantragung von Eigentümernachweisen
Bei Beantragung eines Lageplans mit Eigentümernachweis(en) durch Planungsbüros (Architekt:innen) für einen einzureichenden Bauantrag handeln diese als Bevollmächtigte der Bauverantwortlichen.
Bei sonstigen Anfragen zu Eigentümer:innenangaben in Verbindung eines Lageplans ist, wie in § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) festgesetzt, ein berechtigtes Interesse zum Erlangen dieser Daten nachzuweisen.
Für alle weiteren Eigentümer:innenanfragen kontaktieren Sie bitte das zuständige Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-3367
- liegenschaftsvermessungstadt.mainzde
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Michael Stay | +49 6131 12-4179 | Michael.Staystadt.mainzde |
Gebühren
Ab 28 Euro, Betrag abhängig von:
- Umfang
- Ausschnittsgröße und
- Anzahl der Eigentümer:innen- bzw. Flurstücksnachweise.
Die Gebühren richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung des Gebührenverzeichnisses für die Vermessungs- und Katasterbehörden des Landes Rheinland-Pfalz (GebVermGAVO).
Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung
- § 2 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung – Rheinland-Pfalz (BauuntPrüfVO)