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Lageplan (z. B. für Bauantrag) beantragen 

Beschreibung

Der amtliche Lageplan ist zum Beispiel Bestandteil eines Bauantrags. Auf Antrag fertigt das Bauamt diesen als Auszug aus der Stadtgrundkarte an. Die Stadtgrundkarte baut auf der amtlichen Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes auf und ergänzt diese um planungsrelevante Details der Stadttopografie. Wir erstellen den amtlichen Lageplan für einen Bauantrag im Maßstab 1:500, ansonsten sind weitere Regelmaßstäbe realisierbar (entsprechende Musterbeispiele finden Sie unten).

Das Bauamt der Stadtverwaltung Mainz erstellt Lagepläne ausschließlich für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz (inklusive Ortsteile).

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einen Beantragung mit den Angaben zu Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder Straße und Hausnummer sowie Angaben zu Ihrer Person und Rechnungsanschrift zu stellen. Das ist möglich per

  • E-Mail
  • Anschreiben
  • Fax

Den Lageplan verschicken wir standardmäßig im PDF-Format per E-Mail. Wir können ihn alternativ per Post versenden oder Sie holen ihn persönlich ab.

Wichtige Hinweise zur Beantragung von Eigentümernachweisen

Bei Beantragung eines Lageplans mit Eigentümernachweis(en) durch Planungsbüros (Architekt:innen) für einen einzureichenden Bauantrag handeln diese als Bevollmächtigte der Bauverantwortlichen.

Bei sonstigen Anfragen zu Eigentümer:innenangaben in Verbindung eines Lageplans ist, wie in § 13 Abs. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) festgesetzt, ein berechtigtes Interesse zum Erlangen dieser Daten nachzuweisen.

Für alle weiteren Eigentümer:innenanfragen kontaktieren Sie bitte das zuständige Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefax
+49 6131 12-3367
E-Mail
liegenschaftsvermessungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo - Do: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Fr: 9.00 - 13.00 Uhr

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Michael Stay  +49 6131 12-4179  Michael.Staystadt.mainzde

Gebühren

Ab 28 Euro, Betrag abhängig von:

  • Umfang
  • Ausschnittsgröße und
  • Anzahl der Eigentümer:innen- bzw. Flurstücksnachweise.

Die Gebühren richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung des Gebührenverzeichnisses für die Vermessungs- und Katasterbehörden des Landes Rheinland-Pfalz (GebVermGAVO).

Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung
  • § 2 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung – Rheinland-Pfalz (BauuntPrüfVO)

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