Beschreibung
Die Abteilung Umweltplanung des Grün- und Umweltamtes ist Ansprechpartnerin für den Natur- und Artenschutz im Gebiet der Landeshauptstadt Mainz, berät und informiert Antragstellende, Vorhabensträger, Bürger:innen und Akteure der Stadtgesellschaft.
Sie koordiniert und erstellt Stellungnahmen des Amtes zur Raumordnung, Bauleitplanung, zu Bauanträgen sowie zu Vorhaben nach Fachplanungsrecht und prüft die Umweltverträglichkeit.
Sie ist Trägerin der Landschaftsplanung bzw. Landschaftsentwicklung und schreibt den Landschaftsplan fort. Die Abteilung Umweltplanung weist Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete aus.
Als Naturschutzbehörde erteilt sie Genehmigungen nach Naturschutzrecht und Fallgenehmigungen nach der Rechtsverordnung zum Schutz des Baumbestandes.
Als Vollzugsbehörde ist sie zuständig für die Umsetzung der Begrünungs- und Gestaltungssatzung, den allgemeinen und besonderen Artenschutz, den Schutz von Gebäudebrütern und vor Vogelschlag an Glas. Sie plant, pflanzt und pflegt Ausgleichs- und Ersatzflächen, vernetzt Biotope und wertet das Landschaftsbild auf. Sie schreibt die Biodiversitätsstrategie fort und setzt diese um.