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Allgemeiner Sozialer Dienst (51.01.01) 

Beschreibung

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch (SGB VIII) ist es Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) die Entwicklung junger Menschen zu fördern, Eltern in ihrem Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und Kinder und Jugendliche bei einer Gefährdung zu schützen. Dabei sollen durch präventive und familienunterstützende Hilfen für Eltern und Kinder positive Lebensbedingungen geschaffen werden. Neben den nachfolgenden Maßnahmen und Möglichkeiten ist die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und freien Trägern der Jugendhilfe ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um

  • Hilfen zur Erziehung
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Erziehungsberatung
  • Umgang
  • Sorgerecht
  • Kindesschutz / Kindeswohl
  • Kindeswohlgefährdung

Als Eltern können Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst sogenannte Hilfen zur Erziehung beantragen. Es stehen verschiedene Hilfearten zur Verfügung, die wir einzeln oder in einer Kombination leisten. Diese leiten wir nach Klärung des individuellen Bedarfs ein und begleiten im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens. Dies können sein:

  • ambulante Hilfen wie z. B. soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche, sozialpädagogische  Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft u.a.
  • teilstationäre Hilfen wie z. B. Erziehung in einer Tagesgruppe
  • stationäre Hilfen wie z. B. Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung, einer Wohngemeinschaft, einer Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung u.a.

Wir beraten Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und leisten Unterstützung in Krisen und Notlagen. Eine Beratung unterliegt der Schweigepflicht und kann auch anonym erfolgen.

Darüber hinaus können wir Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Angeboten weitervermitteln, um ihren Bedürfnissen entsprechend betreut und begleitet zu werden.

Bearbeitungszeit

Damit wir Beratungsgespräche möglichst störungsfrei und ohne Zeitdruck führen können, ist es sinnvoll mit den Fachkräften einen Termin zu vereinbaren. Der Mittwoch ist dabei internen Besprechungen und Teamsitzungen vorbehalten. Zu dieser Zeit ist die Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst und besondere soziale Dienste bis auf akute Notfälle für Publikumsverkehr geschlossen.

Aufteilung

Der Allgemeine Soziale Dienst der Landeshauptstadt Mainz ist in 5 Sozialraumteams gegliedert, die sich an den Stadtteilen orientieren. In den Teams arbeiten neben der Teamleitung mehrere Fachkräfte zusammen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind unter anderem das Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Gebühren

Für die Beratungsangebote und ambulanten Maßnahmen fallen keine Kosten an. Bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung wird ein Kostenbeitrag erhoben, der sich am Einkommen der Eltern / jungen Volljährigen orientiert.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
jugendamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Allgemeine Sozialdienst ist erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach vorheriger Absprache möglich.

In Fällen der Kindeswohlgefährdung ist der Allgemeine Sozialdienst darüber hinaus montags bis donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 06131 12-2941 erreichbar.

Abends, nachts und an Wochenenden sowie an Feiertagen sind für dringende Not- und Krisensituationen die Polizeit und die Rettungsdienste unter den bekannten Telefonnummern erreichbar.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC