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FAQ zur Ausbildung bei der Stadtverwaltung Mainz

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen ein paar der typischen Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern rund um das Bewerbungsverfahren und die Ausbildung bei der Stadtverwaltung Mainz.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Bewerbungsfristen gibt es?

Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Hier erhalten Sie einen genauen Überblick über die aktuellen Bewerbungsfristen.

Welche Unterlagen muss ich mitsenden?

Für eine vollständige Bewerbungsmappe senden Sie uns bitte ein Anschreiben, Lebenslauf, die Kopien der letzten beiden Zeugnisse, soweit vorhanden Abschlusszeugnis, Praktikumsnachweise, Arbeitszeugnisse, evtl. Ex- oder Immatrikulationsbescheinigung und Notenübersichten bei Studierenden/Studienabbrecher/innen, oder Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wie kann ich meine Bewerbung einreichen?

Sie können sich direkt über unser Bewerbungsportal bewerben oder alternativ Ihre Bewerbung per Mail oder Post einreichen. Wenn Sie uns Ihre Bewerbung per Mail zukommen lassen, dann vorzugsweise in einem PDF-Dokument an ausbildungstadt.mainzde oder per Post an: Stadtverwaltung Mainz, Große Bleiche 46, 55116 Mainz.

Kann ich mich für mehrere Ausbildungsberufe bewerben?

Ja, Sie können sich auch für mehrere Ausbildungsberufe bewerben. Da es sich um verschiedene Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche handelt, reichen Sie bitte für jeden Ausbildungsberuf eine separate Bewerbung ein.

Wann beginnt die Ausbildung?

Die Anwärter:innen des 2. und 3. Einstiegsamtes beginnen am 01.07. eines Jahres. Alle Auszubildenden beginnen ihre Ausbildung zum 01.08. eines Jahres.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Auszubildende:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung aktuell 1068,26 € € / Monat.

Beamtenanwärter:
Beamtenanwärter:innen erhalten 1.271,65 € (2. Einstiegsamt) bzw. 1.307,85 € (3. Einstiegsamt) im Monat.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildungsdauer ist durch die jeweilige Ausbildungsordnung festgelegt. So dauert zum Beispiel eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker / zur Kfz-Mechatronikerin dreieinhalb Jahre, zur Verwaltungsfachangestellten / zum Verwaltungsfachangestellten oder zum Gärtner / zur Gärtnerin regulär drei Jahre oder zur Stadtsekretäranwärterin / zum Stadtsekretäranwärter (2. Einstiegsamt) zwei Jahre.

Habe ich während meiner Ausbildung einen Ansprechpartner?

Bei der Stadt Mainz stehen Ihnen in jedem Amt Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbilder:innen zur Seite, die Sie in jedem Amt begleiten und unterstützen. Hauptverantwortlich stehen Ihnen zwei Ausbildungsleiterinnen für Fragen zur Verfügung.

Lerne ich während meiner Ausbildungszeit verschiedene Ämter kennen?

In den Verwaltungsberufen durchlaufen Sie während Ihrer Ausbildungszeit in der Regel neun Fachämter (z.B. Bürgeramt, Amt für soziale Leistungen, Grün- und Umweltamt oder das Verkehrsüberwachungsamt). Während des dualen Studiums lernen Sie fünf Fachämter der Stadt kennen. In den handwerklichen und technischen Berufen bleiben Sie während der Ausbildung in Ihrer jeweiligen Ausbildungsstätte (z.B. Kfz-Werkstatt, Revier).

Wo erhalte ich weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen der Stadtverwaltung Mainz?

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen der Stadtverwaltung Mainz erhalten Sie hier.

  • Ihre Fragen waren nicht dabei?

    Dann schreiben Sie uns Ihre Fragen gerne per E-Mail an ausbildungstadt.mainzde oder rufen uns an unter +49 6131 12-3806 oder +49 6131 12-3171.