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  4. Einkünfte und Abführungen

Oberbürgermeister Nino Haase: Einkünfte und Abführungen

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Nino Haase das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Oberbürgermeister am Beispiel des Jahres 2023 zusammensetzt. Nach seinem Amtsantritt im April 2023 sind die unten aufgeführten Einkünfte und Abführungen ab diesem Zeitpunkt dargestellt:

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Der Oberbürgermeister ist in Besoldungsgruppe B 8 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 11.570,77 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Der Oberbürgermeister erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 437,15 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
Vergütung/Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld
Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates 1.080,00 Euro 150,00 Euro
insgesamt
1.080,00 Euro
150,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung 9.600,00 Euro 1.900,00 Euro
abzuführen 0,00 Euro 0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Oberbürgermeisters zuzurechnen sind:

Art der Nebentätigkeit Höhe der Vergütung Sitzungsgeld
Mainzer Stadtwerke AG, Mitglied des Aufsichtsrates 1.550,68 Euro 400,00 Euro
Mainz-Worms-Energiebündnis GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates 00,00 Euro 00,00 Euro

Zweckverband Layenhof/Münchwald, Verbandsvorsteher

0,00 Euro

20,00 Euro

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Mitglied des Regionalvorstandes und der Regionalvertretung

0,00 Euro

0,00 Euro

Zentrale Beteiligungsgesellschaft Mainz mbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates

500,00 Euro

500,00 Euro

Staatstheater Mainz GmbH, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, ab 10/2023 Vorsitzender des Aufsichtsrates

0,00 Euro

150,00 Euro

Technologiezentraum Mainz GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates (ab April 2024 Life Sience Zentrum Mainz GmbH)

0,00 Euro

150,00 Euro

Zweckverband zur Erhaltung des Lennebergwaldes, Verbandsvorsteher

0,00 Euro

50,00 Euro

Internationale Gutenberg-Gesellschaft in Mainz e. V., Präsident

0,00 Euro

0,00 Euro

Mainzer Altertumsverein e.V., Ehrenvorsitz

0,00 Euro

0,00 Euro

SchUM Städte Speyer,Worms, Mainz e. V., Vorstandsmitglied

0,00 Euro

0,00 Euro

Zweckverband ZIDKOR, stv. Verbandsvorsteher

0,00 Euro

0,00 Euro

Freunde der Universität Mainz e. V., Kuratoriumsmitglied

0,00 Euro

0,00 Euro

Volkshochschule Mainz e. V., Vorsitzender des Vorstandes

0,00 Euro

0,00 Euro

abzuführen insgesamt

2.050,68 Euro

1.270,00 Euro

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.

Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwands-
entschädigung

Sitzungsgeld

Rheinhessen Sparkasse, Verwaltungsrat sowie Personal- und Kreditausschuss

6.419,80 Euro

961,98 Euro

Rheinhessen Sparkasse, Zweckverband

0,00 Euro

400,00 Euro

Städtetag Rheinland-Pfalz, Gast im Vorstand

0,00 Euro

0,00 Euro

Kunsthalle Mainz, Mitglied im Kuratorium

0,00 Euro

0,00 Euro

Kommunalbeirat GVV VVaG

0,00 Euro

0,00 Euro

Johannes Gutenberg-Universität, Mitglied des Hochschulkuratoriums (aufgelöst 31.05.2023)

0,00 Euro

0,00 Euro

Max-Planck-Gesellschaft, Kuratoriumsmitglied

0,00 Euro

0,00 Euro

Regionalverband FrankfurtRheinMain, Gastmitglied im Regionalvorstand

0,00 Euro

0,00 Euro

insgesamt

6.419,80 Euro

1.361,98 Euro

Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.