Beigeordnete Manuela Matz: Einkünfte und Abführungen
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro.
Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.
Die Beigeordnete Manuela Matz erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, stv. Vorsitzende des Beirates | 1.500,00 Euro | 100,00 Euro |
FrankfurtRheinMain GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
insgesamt | 1.500,00 Euro |
100,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 9.600,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abzuführen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
sonstige Nebentätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Rheinhessenwein e. V., Mitglied des Gesamtvorstandes | 0,00 Euro | 50,00 Euro |
insgesamt | 0,00 Euro | 50,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 0,00 Euro | 50,00 Euro |
Sonstige Nebentätigkeiten sind nicht abführungspflichtig.
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands-entschädigung |
Sitzungsgeld |
Grundstücksverwaltungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates | 1.300,00 Euro | 210,00 Euro |
mainzplus CITYMARKETING GmbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 200,00 Euro |
TechnologieZentrum Mainz GmbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, Gast mit beratender Funktion | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 1.300,00 Euro |
410,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.